Kontrollbericht zu Fässle, Spaichingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fässle
Hauptstraße 53
78549 Spaichingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    26. April 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fässle, Spaichingen [#183499]
Datum
27. März 2020 10:47
An
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fässle Hauptstraße 53 78549 Spaichingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183499 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o…
Von
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fässle, Spaichingen [#183499]
Datum
30. März 2020 14:21
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags vom 27.03.2020. Da der Rechtsbezug des VIG einschlägig ist, würde der Antrag nach dem VIG bearbeitet werden. Sie haben jedoch der Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie je-doch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (Restaurant Fässle, Hauptstr. 53, 78549 Spaichingen) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Wiederspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Daher bitten wir um Ihre Antwort bis spätestens 06.04.2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit nehme ich den Wiederspruch zurück. Hier habe ich offensichtlich etwas überseh…
An Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fässle, Spaichingen [#183499]
Datum
31. März 2020 17:16
An
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit nehme ich den Wiederspruch zurück. Hier habe ich offensichtlich etwas übersehen. Ich bitte daher um Fortführung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183499 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. März 2020 17:16
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort gemäß…
Von
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fässle, Spaichingen [#183499]
Datum
3. April 2020 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort gemäß § 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fässle, Spaichingen“ vom 27.0…
An Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fässle, Spaichingen [#183499]
Datum
29. April 2020 19:20
An
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fässle, Spaichingen“ vom 27.03.2020 (#183499) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183499 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in der Antrag ist nach § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in der Regel inne…
Von
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fässle, Spaichingen [#183499]
Datum
30. April 2020 08:36
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in der Antrag ist nach § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate (dies wurde Ihnen per E-Mail vom 03.04.2020 mitgeteilt). Da im vorliegenden Fall Belange Dritter berührt sind, muss der betroffene Betrieb gem. § 5 Abs. 1 nach § 28 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) angehört werden und ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich hierzu zu äußern. Die Antwort zu Ihrer Anfrage werden Sie daher bis zum 27.05.2020 erhalten. Mit freundlichen Grüßen