Kontrollbericht zu Fattoria, Herford

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fattoria
Mindener Straße 32
32049 Herford

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fattoria, Herford [#175766]
Datum
25. Januar 2020 05:50
An
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fattoria Mindener Straße 32 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benedikt Müller Anfragenr: 175766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175766 Postanschrift Benedikt Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Müller, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich weise Sie darauf hin, dass …
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fattoria, Herford [#175766]
Datum
31. Januar 2020 10:58
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Müller, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich weise Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist für Ihre Anfrage wegen der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebs, auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Müller, in Ihrem Antrag auf Herausgabe der u.g. Informationen zum Betrieb Fattoria, Mindener S…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fattoria, Herford [#175766]
Datum
10. Februar 2020 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, in Ihrem Antrag auf Herausgabe der u.g. Informationen zum Betrieb Fattoria, Mindener Straße 32, << Adresse entfernt >> vom 25.01.2020 wiesen Sie darauf hin, dass eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig sei, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erklärten Sie sich mit der Datenweitergabe einverstanden und baten um Weiterbearbeitung des Antrags. Eine derartige Nachfrage hinsichtlich Ihres Namens und Ihrer Anschrift gem. 5 Abs. 2 Satz 4 VIG liegt mir nunmehr vor. Ich werde daher Ihren Namen und Ihre Anschrift an die Geschäftsführung des o.g. Betriebs weitergeben und Ihren Antrag wunschgemäß weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fattoria, Herford“ vo…
An Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fattoria, Herford [#175766]
Datum
9. August 2020 11:03
An
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fattoria, Herford“ vom 25.01.2020 (#175766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 128 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Benedikt Müller Anfragenr: 175766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175766/ Postanschrift Benedikt Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fattoria, Herford“ vo…
An Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fattoria, Herford [#175766]
Datum
9. August 2020 11:03
An
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fattoria, Herford“ vom 25.01.2020 (#175766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 128 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Benedikt Müller Anfragenr: 175766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175766/ Postanschrift Benedikt Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Müller, hinsichtlich Ihrer Anfrage ergibt sich folgender Sachstand: Die Pizzeria "Fatto…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fattoria, Herford [#175766]
Datum
19. August 2020 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, hinsichtlich Ihrer Anfrage ergibt sich folgender Sachstand: Die Pizzeria "Fattoria" wird von mir in den nächsten Tagen angeschrieben hinsichtlich der Herausgabe der Informationen an Sie. Es besteht sodann noch eine 14-tägige Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln. Sobald diese Frist abgelaufen ist, können Ihnen die Informationen zur Verfügung gestellt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass sich die Beantwortung Ihre Anfrage aufgrund der Corona bedingten Situation verzögert hat. Mit freundlichem Gruß