Kontrollbericht zu Feuerstein, Bad Bramstedt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Feuerstein
Maienbeeck 4
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Pascal Gruschka
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Pascal Gruschka
Betreff
Kontrollbericht zu Feuerstein, Bad Bramstedt [#152754]
Datum
27. Juni 2019 18:02
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Feuerstein Maienbeeck 4 24576 Bad Bramstedt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Pascal Gruschka <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Gruschka << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Gruschka, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Feuerstein, Bad Bramstedt [#152754]
Datum
28. Juni 2019 07:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gruschka, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Segeberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir noch Ihre vollständige Anschrift, einschließlich Postleitzahl und Ort. Wir möchten Sie darum bitten, uns diese zeitnah mitzuteilen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Pascal Gruschka
Sehr geehrte<< Anrede >> Anbei meine vollständige Anschrift, Verzeihung. Mit freundlichen Grüßen Pas…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Pascal Gruschka
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Feuerstein, Bad Bramstedt [#152754]
Datum
29. Juni 2019 02:55
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Anbei meine vollständige Anschrift, Verzeihung. Mit freundlichen Grüßen Pascal Gruschka Anfragenr: 152754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Gruschka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Pascal Gruschka
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Feuerstein, Bad Brams…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Pascal Gruschka
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Feuerstein, Bad Bramstedt [#152754]
Datum
30. Juli 2019 13:11
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Feuerstein, Bad Bramstedt“ vom 27.06.2019 (#152754) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Pascal Gruschka Anfragenr: 152754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Gruschka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Frau / Herrn Pascal Gruschka, << Adresse …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
28. August 2019 16:20
Status
Warte auf Antwort

Rechtsgutachten für „Topf Secret“

Schleswig-Holstein weigert sich leider, Beanstandungen bei Betrieben herauszugeben und beruft sich zu unrecht auf die Regelung im LFGB.

Hier finden Sie ein Rechtsgutachten, das die rechtliche Lage zu „Topf Secret“ klarstellt. Sie können die Behörde gerne davon in Kenntnis setzen oder das Gutachten nutzen, um rechtlich gegen die Behörde vorzugehen.

Frau / Herrn Pascal Gruschka, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mein Bescheid vom 12.08.2019 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, entsprechend meines Bescheides vom 12.08.2019 teile ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb Feuerstein, Maienbeeck 4 in Bad Bramstedt mit: 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 12.06.2017 und am 16.07.2018 statt. 1. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Ich verweise insoweit auf meine Rechtsauskunft vom 11.06.2019. Mit freundlichen Grüßen

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Pascal Gruschka
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#152754] Sehr geehrte<< Anrede >&…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Pascal Gruschka
Betreff
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#152754]
Datum
28. August 2019 16:59
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für ihre stark verspätete Mitteilung. Da mir keine Informationsfreiheit gestattet wird, übersende ich ihnen diesbezüglich ein Rechtsgutachten der foodwatch e.V. Ich bitte um eine Lesebestätigung dieses Gutachtens, da sie sich auf die Regelung im LFGB beziehen, und eine Überdenkung ihrer Geheimnisskrämerei. Mit freundlichen Grüßen Pascal Gruschka Anhänge: - rechtsgutachten_topf_secret_geulenklinger.pdf Anfragenr: 152754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Gruschka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>