Kontrollbericht zu Filmpalast Köln, Köln

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Filmpalast Köln
Hohenzollernring 24
50672 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Filmpalast Köln, Köln [#230020]
Datum
27. September 2021 20:21
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Filmpalast Köln Hohenzollernring 24 50672 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230020/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist im Postfach des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eingegangen und…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Filmpalast Köln, Köln [#230020]
Datum
27. September 2021 20:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist im Postfach des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eingegangen und wird an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die Ihre Mail schnellstmöglich bearbeitet. Die ist eine automatisch generierte Mail. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Eingangsbestätigung für Filmpalast Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 27.09.2021 ist bei mir eingegangen. ic…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung für Filmpalast
Datum
29. September 2021
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

geschwärzt
572,3 KB
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 27.09.2021 ist bei mir eingegangen. ich bitte um Verständnis, dass sich wegen der notwendigen Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes, die Bearbeitungsfrist Ihres VIG-Informationsantrages auf zwei Monate verlängert (Regelfrist gem. § 5 Abs. 2 VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich ordnungsgemäß der Reihe nach prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist aber absehbar, dass diese in § 5 Abs. 2 VIG genannte Regelfrist voraussichtlich leider nicht eingehalten werden kann. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 27.09.2021 für Filmpalast Sehr …
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 27.09.2021 für Filmpalast
Datum
28. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
495,9 KB
Sehr Antragsteller/in Ihrem oben genannten Antrag gebe ich statt. Die beantragten Informationen sende ich Ihnen zu, wenn die Entscheidung dem betroffenen Betrieb bekannt gegeben worden ist und die diesem eingeräumte Frist von 14 Tagen zur Einlegung von Rechtsbehelfen abgelaufen ist. […] Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie aufgrund meine…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
1. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
371,9 KB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie aufgrund meines Bescheides vom 28.10.2021 die gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen