Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fisch Zegel
Krefelder Straße 199
52070 Aachen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen [#170100]
Datum
8. November 2019 20:43
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fisch Zegel Krefelder Straße 199 52070 Aachen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen“ vom 08.1…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen [#170100]
Datum
14. Dezember 2019 09:38
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen“ vom 08.11.2019 (#170100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170100
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Ablehnung Ihres Antrages auf Informationserteilung gem. VIG siehe scan
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Ihres Antrages auf Informationserteilung gem. VIG
Datum
10. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
siehe scan
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen“ [#170100] [#170100]
Datum
15. Januar 2020 09:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170100 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 170100.pdf - 2020-01-10_1-stadteregion-aachen-jan-2020.pdf Anfragenr: 170100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170100
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.4-617/20 Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz (VIG) #170100 Mein Aktenzeichen: 209.4-617/20 Verbraucheri…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.4-617/20 Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz (VIG) #170100
Datum
28. Januar 2020 13:03
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.4-617/20 Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz (VIG) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 08.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 15.01.2020 wenden Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da Ihnen die Städteregion Aachen Ihren o.g. Antrag abgelehnt hat. Das VIG unterliegt zwar nicht meiner Kontrolle, jedoch habe ich die auskunftspflichtige Stelle gebeten ihren Bescheid aufgrund der Entscheidung des OVG NRW vom 16.01.2020 zu überdenken: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/15_B_814_19_Beschluss_20200116.html Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 08.11.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass …
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW:_Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen_[#170100]
Datum
14. April 2020 08:12
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 08.11.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen“ vom 08.1…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW:_Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen_ [#170100]
Datum
8. September 2020 20:48
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen“ vom 08.11.2019 (#170100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 274 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170100/

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Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen“ vom 08.…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW:_Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen_ [#170100]
Datum
29. Januar 2021 11:13
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fisch Zegel, Aachen“ vom 08.11.2019 (#170100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 417 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170100/