Kontrollbericht zu Fischküche Laboe, Laboe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fischküche Laboe
Hafenplatz
24235 Laboe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    7. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fischküche Laboe, Laboe [#56199]
Datum
7. Februar 2019 13:10
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fischküche Laboe Hafenplatz 24235 Laboe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Le…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fischküche Laboe, Laboe [#56199]
Datum
18. Februar 2019 18:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Plön. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, unter Vorbehalt widersprochen. Eine Bestätigung, den Antrag aufrechterhalten zu wollen, unter dem Vorbehalt, erst nach Bekanntgabe der Entscheidung über Ihren Antrag einem beteiligten Dritten gegenüber und dessen erklärter Nachfrage nach Ihren Daten entscheiden zu wollen, ob Sie den Antrag zurücknehmen, ist jedoch unzulässig. § 11 LDSG SH gewährt Ihnen weder ein vorweggenommenes noch ein nachträgliches Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 DSGVO, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Da einem beteiligten Dritten nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die Entscheidung über den Antrag - und damit nach dessen Bearbeitung - bekannt zu geben ist, trifft auch die zuständige Behörde die Offenlegungspflicht Ihrer Daten auf Nachfrage erst nach der Bearbeitung des Antrages. Ein nachträgliches Widerspruchsrecht widerspräche daher nicht nur dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut des § 5 Abs. 2 S. 4 VIG, sondern würde auch eine Umgehung des § 11 LDSG SH bedeuten. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um vorbehaltslose Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fischküche Laboe, Laboe [#56199]
Datum
20. Februar 2019 17:49
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Ich darf Sie an die 2-monatige Frist erinnern, in der ich nach Verbraucherinformationsgesetz über die Ergebnisse zu unterrichten bin. Es kann nicht angehen, dass ein Verbraucherinformationsgesetz erlassen wird mit wohlüberlegten Regelfristen – und diese dann nicht eingehalten werden. Zurecht verlangt auch der Staat oder das Land S-H regelmässig von seinen Bürgern die Einhaltung von Fristen, die sich aus der Gesetzeslage ergeben. Ich werde nach Verstreichen der o.g. Frist daher eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fischküche Laboe, Laboe [#5…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fischküche Laboe, Laboe [#56199]
Datum
9. April 2019 09:56
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fischküche Laboe, Laboe [#56199]" wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Daher lege ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Sachbearbeiter ein. Es kann nicht sein, dass staatliche Organe beim Überschreiten von Fristen gegenüber seinen Bürgern hart werden, diese sich aber bei der Beantwortung von Anfragen nicht im gesetzlichen Rahmen bewegen.' Ich darf Sie daher nochmals dringlich an die Beantwortung meines Antrages erinnern. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbrau…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
30. April 2019 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bezug: Mein Bescheid vom 16.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 16.04.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Fischküche - Laboe, Hafenplatz, 24235 Laboe": 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 13.11.2018 und am 12.12.2018 statt. 1. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Ver­öffentlichung ich in Ansehung der Rechtsprechung des Bundes­ver­fassungs­gerichts zu § 40 Abs. 1a Lebensmittel-, Bedarfs­gegen­stände- und Futter­mittelgesetzbuch (LFGB) berechtigt bin. Der Betrieb unterliegt im Rahmen der Lebensmittelüberwachung regelmäßigen Kontrollen. Trotz der Feststellung weniger, geringfügiger Mängel handelt es sich insgesamt um einen gut geführten Betrieb. Mit freundlichen Grüßen