Kontrollbericht zu Fleischerei Kaya, Hannover

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fleischerei Kaya
Deisterstraße
30449 Hannover

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2020
  • Frist
    24. August 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beid…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fleischerei Kaya, Hannover [#193541]
Datum
25. Juli 2020 21:17
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischerei Kaya Deisterstraße 30449 Hannover 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit w…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kaya, Hannover [#193541]
Datum
10. August 2020 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden wir per Brief auf dem Postweg versenden. Neben Ihrem Antrag sind zahlreiche, ähnliche Anfragen eingegangen. Diese werden wir ebenso einzeln prüfen und bearbeiten. Aufgrund der zu erfolgenden Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmens wird sich die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate verlängern. Aufgrund einer Vielzahl gleichförmiger Anträge gehen wir davon aus, dass wir auch diese Frist nicht einhalten werden können und bitten dafür schon jetzt um Verständnis. Wir werden baldmöglichst wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen