Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Fleischerei Walter Emmerich
Hauptstraße 7
38531 Rötgesbüttel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Ergebnis der Anfrage

Auskunft mit Veröffentlichungsgeschwurbel in unterstrichenem Fettdruck:

- Kontrolle 18.10.2017: keine Verstöße
- Kontrolle 27.03.2019: 18 Verstöße
- Kontrolle 01.10.2020: 19 Verstöße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich [#233021]
Datum
15. November 2021 18:27
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischerei Walter Emmerich Hauptstraße 7 38531 Rötgesbüttel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233021/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG nach den letzten zwei Kontrollberichten des Betriebes Flei…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich [#233021]
Datum
20. Dezember 2021 18:50
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG nach den letzten zwei Kontrollberichten des Betriebes Fleischerei Walter Emmerich, Hauptstraße 7, 38531 Rötgesbüttel Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 16.11.2021. Die Anträge nach dem VIG konnten leider nicht zeitnah abgearbeitet werden. Nun werden die Rückstände entsprechend aufgearbeitet. Alle weiteren Informationen in dem Verfahren erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Eingangsbestätigung mit überflüssiger Rückmeldeforderung.
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
852,6 KB
Eingangsbestätigung mit überflüssiger Rückmeldeforderung.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhalte meinen Antrag aufrecht. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb …
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich [#233021]
Datum
3. Januar 2022 16:25
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhalte meinen Antrag aufrecht. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233021/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nicht nach den letzten beiden lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfunge…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich [#233021]
Datum
3. Januar 2022 16:37
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nicht nach den letzten beiden lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen gefragt, sondern nach den lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen der vergangenen 5 Jahre. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233021/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und …
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
7. Februar 2022
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich" vom 15.11.2021 (#233021) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und …
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
23. Mai 2022
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich" vom 15.11.2021 (#233021) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 158 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich“ vom 15.11.2021 …
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich [#233021]
Datum
14. Juni 2022 20:47
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich“ vom 15.11.2021 (#233021) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 180 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Die Behörde meldet – nach einem halben Jahr – die Bearbeitungsaufnahme. "Für die Äußerung im Anhörungsverfah…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Behörde meldet – nach einem halben Jahr – die Bearbeitungsaufnahme. "Für die Äußerung im Anhörungsverfahren wurde dem Betrieb eine angemessene Frist eingeräumt. Folglich verzögert sich einmal hierdurch das Verfahren. Weiterhin sind [...] eine Vielzahl weiterer Anträge hier eingegangen, sodass sich die Bearbeitung auch hierdurch weiter verzögert." Keine weiteren Fragen, Euer Ehren! ;-)
<< Anfragesteller:in >>
Kommentar PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und Herren, ich bez…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Kommentar
Datum
8. Juli 2022
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 14.06.2022 zu meiner VIG-Anfrage Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich [#233021]. Dass Sie nach einem halben Jahr mit der Bearbeitung meiner Anfrage begonnen haben, begrüße ich. Danke dafür. Ihre Aussage, nach der die Bearbeitung durch eine Vielzahl von Anträgen verzögert würde, kann ich nicht nachvollziehen. Die Übersicht bei FragDenStaat zeigt, dass Sie in den vergangenen 3 Jahren und 5 Monaten von 104 Anfragen gerade einmal 6 Anfragen bearbeitet haben. Von einer Vielzahl von Anfragen, die eine verzögerte Bearbeitung rechtfertigen, kann bei diesen Zahlen wohl kaum die Rede sein. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen laufen m. E. ab Anfragebeginn, nicht ab Bearbeitungsbeginn. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich [#233021]
Datum
22. August 2022 19:34
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich" vom 15.11.2021 (#233021) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 249 Tage überschritten. Dies ist meine letzte Erinnerung/Nachfrage. Als nächstes folgt eine Untätigkeitsklage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und …
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
22. August 2022
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich" vom 15.11.2021 (#233021) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 249 Tage überschritten. Dies ist meine letzte Erinnerung/Nachfrage. Als nächstes folgt eine Untätigkeitsklage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
K L A G E [geschwärzt] Klägerin / Klägers, g e g e n Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen, Kreishaus I, Schlossplat…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Datum
23. September 2022
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
K L A G E [geschwärzt] Klägerin / Klägers, g e g e n Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen, Kreishaus I, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, Beklagte / Beklagter, wegen: Anspruch auf Informationserteilung vorläufiger Streitwert: 5.000 EUR Es wird unter Ankündigung folgender Anträge Klage erhoben: Die Beklagte/Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin/dem Kläger folgende Informationen zugänglich zu machen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischerei Walter Emmerich Hauptstraße 7 38531 Rötgesbüttel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. Die Beklagte/Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Begründung I Sachverhalt Am 15. November 2021 beantragte die Klägerin/der Kläger über die Plattform FragDenStaat.de beim Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen die Zusendung folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischerei Walter Emmerich Hauptstraße 7 38531 Rötgesbüttel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. (Anlage K 1). Hierauf reagierte die Beklagte/der Beklagte bis zum heutigen Tage in der Sache nicht. II Rechtliche Würdigung Der Klage ist stattzugeben, da sie zulässig und begründet ist. 1. Die Verpflichtungsklage ist zulässig. Eines Ausgangsbescheids bzw. eines (abgeschlossenen) Vorverfahrens im Sinne von § 68 VwGO bedurfte es vorliegend nicht, da über den Antrag auf Informationszugang vom 15. November 2021 ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden wurde, § 75 S. 1 VwGO. Seit Antragstellung sind mehr als drei Monate vergangen, vgl. § 75 S. 2 VwGO. Ein zureichender Grund für die Nichtbearbeitung des Antrags wurde weder mitgeteilt noch ist ein solcher ersichtlich. 2. Die Klage ist auch begründet. Es besteht ein Anspruch gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG iVm § 3 NUIG oder § 2 Abs. 1 VIG. Es handelt sich hierbei im Grundsatz um einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang, der von “jedermann” geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 – 7 C 1/14 –, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 – 7 C 29/17 –, juris Rn. 14). Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umwelt- oder Verbraucherinformationen und der Antrag wurde bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt. Es greifen auch keine Ausschlussgründe, die dem Anspruch auf Informationszugang entgegenstehen könnten. Die Behörde, der es obliegt, das Vorliegen von Ausschlussgründen darzulegen, hat sich in angemessener Frist sachlich hierzu nicht positioniert. Im Übrigen ist das Eingreifen potentieller Ausschlussgründe nicht ersichtlich. Jedenfalls überwiegt das Informationsinteresse. Sonstiges Ich bevorzuge eine Verhandlung vor der Kammer. Ich bin mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden.
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 195/22 Klageeingang und Kostenrechnung Das Gericht möchte wissen, ob Bedenken gegen die Übertragung auf ein:e…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 195/22
Datum
27. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Klageeingang und Kostenrechnung Das Gericht möchte wissen, ob Bedenken gegen die Übertragung auf ein:e Einzelrichter:in bestehen. Das wurde m. E. bereits mit der Klageschrift beantwortet ("Ich bevorzuge eine Verhandlung vor der Kammer."). Der Betrag aus der Kostenrechnung wird erstattet, wenn der Beklagte verliert.
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 195/ 22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 195/ 22
Datum
11. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Gifhorn Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird anliegendes Schriftstück mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Auf Anordnung [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Schreiben des Beklagten an das Gericht Die angebliche Bearbeitungsaufnahme der Behörde Mitte Juni fand nicht statt, da der Betrieb erst nach Einreichung der Untätigkeitsklage angehört wurde. <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Gifhorn Ihr Zeichen: 7 A 195/ 22 Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird mitgeteilt, dass sich der Antrag gern. § 4 Abs. 1 VIG des [geschwärzt] im Bearbeitungsverfahren befindet. Aufgrund des hohen anhaltenden Arbeitsaufkommens und Personalmangels war die weitere Bearbeitung des Antrages bisher nicht möglich. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat der Antragsteller grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den o. g. Informationen, es sei denn, dass Ausschluss oder Beschränkungsgründe i. S. d. § 3 VIG dem Anspruch entgegenstehen. Der betroffene Betriebsinhaber wurde mit Schreiben vom 04.10.2022 gern. § 5 Abs. 1 VIG i. V. m. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu den beantragten Informationen angehört. Dieser hat nun die Gelegenheit, sich innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Schreibens, spätestens aber bis zum 20.10.2022, zu äußern und mir ggf. Einwande gegen die Weitergabe der entsprechenden Auskünfte mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist bzw. Eingang einer Einlassung im Anhörungsverfahren wird über den Antrag des [geschwärzt] entschieden. Sollte dem Antrag des [geschwärzt] stattgegeben werden, darf der Informationszugang nach § 5 Abs. 4 S. 2 VIG erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Gem. § 3 soll der Zeitraum 14 Tage nicht überschreiten. Sollte nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist keine Klage des Betriebsinhabers gegen diese Entscheidung vorliegen oder auf den Rechtsbehelf verzichtet werden, können die gewünschten Informationen nach Ablauf der gesetzten Frist auf dem Postweg übersandt werden. Aufgrund des beschriebenen Verfahrens und der einzuhaltenden Fristen, bitte ich Sie um eine Fristverlängerung zur Einreichung der Stellungnahme bis zum 05.12.2022. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt] >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes an den Beklagten <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Gifhorn Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird die Frist zur Stellungnahme antragsgemäß verlängert bis zum 5. Dezember 2022. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Beglaubigt [geschwärzt] Justizobersekretärin
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Bescheid auf Anfrage per FdS, dessen Formulierungen befüchten lassen, dass die Behörde versucht, kontrollierte Bet…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Bescheid auf Anfrage per FdS, dessen Formulierungen befüchten lassen, dass die Behörde versucht, kontrollierte Betriebe zu decken und damit Verfehlungen zu vertuschen: "Eine Herausgabe von Kontrollberichten ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Die Kontrollberichte enthaltenen Lichtbilder, auf denen ggf. Personen, Personaldaten bzw. Bereiche der Betriebsstätte die nicht für die Allgemeinheit öffentlich sind. Sie erhalten daher die beantragten Informationen in Form einer Zusammenfassung der Kontrollberichte." Ähnliches versuchte auch der Landkreis Celle, bevor der seine Verwaltungspraxis änderte (siehe https://forum.okfn.de/t/notes-from-the-field-landkreis-celle/2190). Die Behauptung einer verzögerten Bearbeitung wegen einer Vielzahl von Anfragen fehlt natürlich ebenfalls nicht. FdS dokumentiert 111 Anfragen in 3 Jahren und 9 Monaten, davon knapp 100 unbearbeitet. ;-) Als Bonus schwurbelt die Behörde noch folgenden Hinweis: "Da Sie ein Begehren nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 7 und nicht nach Ziffer 1 VIG haben, hat eine Klage des o. g. Betriebes aufschiebende Wirkung (siehe Beschluss 6 B 380/ 19 des VG Stade vom 01.04.2019)."
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollergebnisse PER FAX Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherhe…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollergebnisse
Datum
25. Oktober 2022
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
PER FAX Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann wurden in den vergangenen 5 Jahren Produkte des Betriebes: Fleischerei Walter Emmerich Hauptstraße 7 38531 Rötgesbüttel überprüft? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollergebnisse an mich. Ich möchte keine Informationen der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kandkreises Gifhorn erhalten. Ich möchte die in Ihrem Hause vorliegenden Informationen erhalten. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
7 A 195/22 Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen hat der Beklagte einen Bescheid erlassen (Anlage A1). Die Au…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
7 A 195/22
Datum
1. November 2022
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen hat der Beklagte einen Bescheid erlassen (Anlage A1). Die Auskunft wurde noch nicht erteilt. Der Bescheid enthält folgende Formulierung: "Eine Herausgabe von Kontrollberichten ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Die Kontrollberichte enthaltenen Lichtbilder, auf denen ggf. Personen, Personaldaten bzw. Bereiche der Betriebsstätte die nicht für die Allgemeinheit öffentlich sind. Sie erhalten daher die beantragten Informationen in Form einer Zusammenfassung der Kontrollberichte." Diese Formulierung lässt befürchten, dass der Beklagte weiterhin die von ihm überprüften Betriebe decken möchte. Seine Begründung für die Verweigerung von Kontrollberichten bzw. deren Schwärzung wird von niedersächsischen Behörden gerne zur Vertuschung lebensmittelrechtlicher Verfehlungen verwendet. Um etwas weniger abstrakt zu sein, habe ich zwei verkleinerte Kontrollberichte vom 13.07.2021 des Landkreises Celle zur Fleischerei Detlef Fischer beigefügt. Den ersten Kontrollbericht (Anlage A2) hat die Behörde großzügig geschwärzt. Dabei behauptete sie mantraartig, dass ausschließlich Bereiche geschwärzt wurden, die nicht auskunfts­relevant seien oder nicht veröffentlicht werden dürften. Diese Aussagen waren wahrheitswidrig, wie sich herausstellte. Der zweite Kontollbericht (Anlage A3) zeigt das unzweifelhaft. Die vorletzte Seite beider Kontrollberichte habe ich noch einmal in Originalgröße beigefügt (Anlage A4). Dass eine mangelhafte Allergenkennzeichung (inklusive nicht aufgeführtem Verkehrsverbot) von Produkten eine VIG-relevante Auskunft ist, ist unmittelbar einsichtig. Der Landkreis Celle hat Antragsteller belogen, um angefragte Betriebe zu decken. Auch die mehrmonatige Mängelduldung war zweifellos VIG-auskunftsrelevant. Zwischenzeitlich hat der Landkreis Celle seine rechtswidrige Praxis eingestellt. Was die vom Beklagten behaupteten Personen etv. auf ihm angefertigten Fotos betrifft, gehe ich davon aus, dass er aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine Personen bzw. Personaldaten ablichtet. Seine Aussage hierzu dürfte somit unzutreffend sein. Mit freundlichen Grüßen,
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Lebensmittelrechtliche Kontrollen, Fleischerei Walter Emmeric…
Von
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Lebensmittelrechtliche Kontrollen, Fleischerei Walter Emmerich, Hauptstraße 7, 38531 Rötgesbüttel
Datum
8. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihr o.g. Antrag vom 25.10.2022 wird zurückgewiesen. Mit Ihrem Antrag begehren Sie Informationen hinsichtlich lebensmittelrechtlicher Kontrollen/Untersuchungen in den vergangenen 5 Jahren zum Betrieb der Fleischerei Walter Emmerich und, falls es Beanstandungen gab, die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte. Nach Rücksprache mit der für die Betriebskontrollen zuständigen Abteilung meiner Behörde, wurde in den vergangen 5 Jahren seit Ihrer Antragstellung kein Betriebskontrolle der Zulassung bei der Fleischerei Walter Emmerich durch das LAVES durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt]
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 195/22 >>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes <<<<<<<<<…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 195/22
Datum
28. November 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Gifhorn Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird anliegendes Schriftstück mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Auf Anordnung [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Stellungnahme des Beklagten <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Gifhorn Ihr Zeichen : 7 A 195/22 Streitgegenstand : Informationsfreiheit wird folglich zu dem Schriftsatz vom 01.11.2022 des Herrn [geschwärzt] Stellung genommen: Eine erneute rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Herr [geschwärzt] von den begehrten Kontrollberichten Kopien der Original-Berichte erhalten kann. Personenbezogene Daten werden geschwärzt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der geänderten Verfahrensweise der betroffene Betriebsinhaber erneut angehört werden muss. Daher kann die genehmigte Fristverlängerung zur Einreichung der Stellungnahme bis zum 05.12.2022 nicht mehr eingehalten werden. Es wird daher beantragt, die Frist bis zum 19. 12.2022 erneut zu verlängern. Sollte nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist keine Klage des Betriebsinhabers gegen diese Entscheidung vorliegen oder auf den Rechtsbehelf verzichtet werden, können die gewünschten Informationen nach Ablauf der gesetzten Frist auf dem Postweg übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt] >>>>>>>>>> Fristverlängerung des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Gifhorn Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird die Frist zur Stellungnahme antragsgemäß bis zum 19. Dezember 2022 verlängert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Beglaubigt [geschwärzt] Justizobersekretärin
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Auskunft mit Veröffentlichungsgeschwurbel in unterstrichenem Fettdruck: - Kontrolle 18.10.2017: keine Verstöße - …
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
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Briefpost
Betreff
Datum
19. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Auskunft mit Veröffentlichungsgeschwurbel in unterstrichenem Fettdruck: - Kontrolle 18.10.2017: keine Verstöße - Kontrolle 27.03.2019: 18 Verstöße - Kontrolle 01.10.2020: 19 Verstöße
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 195/22 >>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes <<<<<<<<<…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
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Briefpost
Betreff
7 A 195/22
Datum
21. Dezember 2022
Status
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>>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Gifhorn Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird anliegendes Schriftstück mit der Bitte um Kenntnis- und Stellungnahme übersandt. Erklären Sie den Rechtsstreit ebenfalls für erledigt? Auf Anordnung [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Schreiben des Beklagten (mit beigefügtem Anschreiben der Kontrollberichtübersendung) <<<<<<<<<< Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] Landkreis Gifhorn Verfahren nach dem Verbraucherinformationsrecht Aktenzeichen: 7 A 195/22 Sehr geehrte Damen und Herren, in der o. g. Verwaltungsrechtssache teile ich Ihnen mit, dass der Sachverhalt wie von der Gegenseite dargestellt, so zutreffend ist. Aufgrund einer Vielzahl eingegangener Anträge, war eine frühere Entscheidung über den Antrag nicht möglich. Weiterhin war auch die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz von einem krankheitsbedingten Personalengpass betroffen, der durch zwei vakante Stellen im Verwaltungsbereich der Abteilung noch verschärft wurde. Nun kann ich Ihnen mitteilen, dass mit Schreiben vom 19.12.2022 die entsprechenden Kontrollberichte an [geschwärzt] übersandt wurden. Das Schreiben liegt als Durchschrift bei. Einer Erledigungserklärung der Gegenseite schließe ich mich schon jetzt an. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt] Anlage >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes an den Beklagten <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Gifhorn Streitgegenstand: Informationsfreiheit schließe ich an ihren Schriftsatz vom 19. Dezember 2022 an und bitte Sie mitzuteilen, ob sie von sich aus erklären möchten, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Hierdurch würden sich die Gerichtsgebühren auf 1/3 ermäßigen (vgl. Gebührentatbestand Nr. 5111 Ziff. 4. des Kostenverzeichnisses Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG))[geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Beglaubigt [geschwärzt] Justizobersekretärin
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 195/22 >>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes <<<<<<<<<…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 195/22
Datum
28. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< >>>>>>>>>> Schreiben des Beklagten <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Gifhorn Aktenzeichen: 7 A 195/22 Streitgegenstand : Informationsfreiheit wird mitgeteilt, dass der Landkreis Gifhorn die Kosten des Verfahrens übernimmt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
7 A 195/22 Sehr geehrte Damen und Herren, das Verfahren wird in der Hauptsache für erledigt erklärt. Außerdem wir…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
7 A 195/22
Datum
6. Januar 2023
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, das Verfahren wird in der Hauptsache für erledigt erklärt. Außerdem wird beantragt, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen. Begründung Der Beklagte hat meinem Begehren abgeholfen und sich damit prozessual in die Rolle des Unterlegenen begeben. Ich hatte Anlass zur Klageerhebung, weil der Beklagte auf seinen Antrag eine erhebliche Zeit untätig geblieben war. Die Übersicht beim zivilgesellschaftlichen Projekt FragDenStaat zeigt zudem deutlich, dass der Beklagte in den vergangenen 4 Jahren – mit Ausnahme weniger Betriebe ohne lebensmittelrechtliche Kontrollen in den vergangenen 5 Jahren – augenscheinlich grundsätzlich nicht auf VIG-Anfragen reagiert hat. Seine Ausführungen zu einer Vielzahl eingegangener Anträge sowie Personalengpässen sind somit als Schutzbehauptung zu werten. Mit freundlichen Grüßen,
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 195/22 >>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes. <<<<<<<<<…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
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Briefpost
Betreff
7 A 195/22
Datum
10. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes. <<<<<<<<<< >>>>>>>>>> Kostenrechnung des Gerichtes: Es werden 322,00 € vom Verwaltungsgericht an mich erstattet, die restlichen 161,00 werden der Gegenseite angerechnet. <<<<<<<<<< >>>>>>>>>> Beschluss des Gerichtes zur Verfahrenseinstellung, der Kostenzuordnung und der Streitwertfestsetzung. <<<<<<<<<< Verwaltungsgericht Braunschweig Beschluss 7 A 195/22 In der Verwaltungsrechtssache Xxx, Xxx - Kläger - gegen Landkreis Gifhorn vertreten durch den Landrat, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn - 3.5 4261.23 (2021-11) - - Beklagter - wegen Informationsfreiheit hat das Verwaltungsgericht Braunschweig - 7. Kammer - am 9. Januar 2023 durch den Berichterstatter beschlossen: Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe Nach den übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und nach § 161 Abs. 2 VwGO über die Verfahrenskosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Im vorliegenden Fall entspricht die in der Beschlussformel getroffene Entscheidung billigem Ermessen. Das Gericht folgt insoweit der Erklärung der Beteiligten über die Kostentragung (Nr. 5111/5211 der Anlage 1 zum GKG). Die Streitwertfestsetzung beruht auf§ 52 Abs. 2 GKG (Auffangwert). Rechtsmittelbelehrung Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt Die Beschwerde findet auch statt, wenn sie vom Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Fragen zugelassen worden ist Die Nichtzulassung ist unanfechtbar. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat, bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, oder Postfach 4727, 38037 Braunschweig, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt wird. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Übrigen ist der Beschluss unanfechtbar(§ 158 Abs. 2 VwGO). Xxx - elektronisch signiert - Beglaubigt Braunschweig, 09.01.2023 Xxx Justizobersekretärin als Urkundbeamtin in der Geschäftsstelle
<< Anfragesteller:in >>
7 A 195/22 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag unter Angabe des Aktenzeiche…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
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Betreff
7 A 195/22
Datum
16. Januar 2023
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag unter Angabe des Aktenzeichens auf mein Konto IBAN [geschwärzt] bei [geschwärzt] Kostenfestsetzungsantrag (§164 VwGO) Ich bitte um Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsklausel gegen den Beklagten über die von ihm zu übernehmenden Kosten von 161,00 € zuzüglich 7,35 €, die sich wie folgt zusammensetzen: Briefporto 0,85 € Druckkostenpauschale für 4 DIN A4-Seiten 2,00 € Briefporto 1,00 € Druckkostenpauschale für 7 DIN A4-Seiten 3,50 € Summe 7,35 € Zahlbar unter Angabe unter Angabe des Aktenzeichens auf mein Konto IBAN [geschwärzt] bei [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Das Verwaltungsgericht hat eine Rückzahlung ohne Angabe des Aktenzeichens geleistet, weshalb die Zuordnung zum Ver…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
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Betreff
Datum
23. Januar 2023
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Das Verwaltungsgericht hat eine Rückzahlung ohne Angabe des Aktenzeichens geleistet, weshalb die Zuordnung zum Verfahren angefragt werden muss.
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 195/22 Zuordnung des Kassenzeichens zum Aktenzeichen.
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
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Briefpost
Betreff
7 A 195/22
Datum
25. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Zuordnung des Kassenzeichens zum Aktenzeichen.
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 195/22 Kostenfestsetzungsbeschluss
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 195/22
Datum
2. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Kostenfestsetzungsbeschluss

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Mahnung PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen und Landkreis Gifhorn Der Landrat Sehr g…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
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Betreff
Mahnung
Datum
16. März 2023
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen und Landkreis Gifhorn Der Landrat Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf den Kostenfestsetzungsbeschluss des VG Braunschweig vom 02.02.2023 zum Aktenzeichen 7 A 195/22. Wenn der dort aufgeführte Betrag in Höhe von 168,35 € nicht bis zum 31.03.2023 auf meinem Konto eingegangen ist, dann werde ich den Vorgang für eine Vor-Ort-Pfändung an einen Gerichtsvollzieher übergeben. Mit freundlichen Grüßen,