Kontrollbericht zu Fleischland Sora, Fleisch- und Wurstspezialitäten der Saubachtaler Agrar Aktiengesellschaft

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fleischland Sora, Fleisch- und Wurstspezialitäten der Saubachtaler Agrar Aktiengesellschaft
Dorfstraße 5G
01665 Röhrsdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fleischland Sora, Fleisch- und Wurstspezialitäten der Saubachtaler Agrar Aktiengesellschaft [#207182]
Datum
24. Dezember 2020 08:06
An
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischland Sora, Fleisch- und Wurstspezialitäten der Saubachtaler Agrar Aktiengesellschaft Dorfstraße 5G 01665 Röhrsdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207182/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Lebensmittelüberwachungs- und Veteri…
Von
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Fleischland Sora, Fleisch- und Wurstspezialitäten der Saubachtaler Agrar Aktiengesellschaft [#207182]
Datum
28. Dezember 2020 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Meißen zu Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Meißen
Rückinformation zu Ihrem o. g. Antrag
Von
Landratsamt Meißen
Via
Briefpost
Betreff
Rückinformation zu Ihrem o. g. Antrag
Datum
11. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
2,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
Rückmeldung zu Ihrer Anfrage – Aktenzeichen 30401.505. 80-03503/zi VIG_67 Sehr geehrteAntragsteller/in Am 28.12.2…
An Landratsamt Meißen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Rückmeldung zu Ihrer Anfrage – Aktenzeichen 30401.505. 80-03503/zi VIG_67
Datum
16. Januar 2021
An
Landratsamt Meißen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Am 28.12.2020 hatte ich einen Antrag auf Informationen zur den Ergebnissen der lebensmittelrechlichen Betriebsprüfung des Betriebs „Fleischland Sora“ in 01665 Röhrsdorf gestellt. Ich bestätige hiermit, dass sich meine Anfrage 1) auf den Inhalt des Kontrollberichts und nicht auf den Kontrollbericht selbst bezieht und 2) dass ich damit einverstanden bin, dass meine persönlichen Daten im Fall einer Nachfrage an den betreffenden Betrieb herausgegeben werden. Ich trete nicht von meinem Antrag zurück und bitte Sie, mit der Bearbeitung meines Antrags fortzufahren. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Meißen
Gewährender Grundverwaltungsakt
Von
Landratsamt Meißen
Via
Briefpost
Betreff
Gewährender Grundverwaltungsakt
Datum
5. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort

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Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Grundbescheid des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts Stark von der Behörde geschwärzte Kopie der letzten …
Von
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Grundbescheid des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts
Datum
16. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Stark von der Behörde geschwärzte Kopie der letzten beiden Kontrollbereichte. Von zwei A4-Seiten sind nur 2 Einträge des Kontrollberichts lesbar. Allerdings ist bei den geschwärzten Einträgen kein Datum zur Behebung des Mangels eingetragen. Es handelt sich also vermutlich um allgemeine Vermerke und evtl. teilweise um Vermerke, dass frühere Mängel behoben sind. Folgende Einträge sind lesbar Bericht vom 12.5.2020: - Bei Geräten mit Mulden ist darauf zu achten, daß keine Wasserlachen nach der Reinigung übrig bleiben. Termin für Behebung: ständig Bericht vom 1.9.2020: - Zerlege...???: Flächen(?) oberhalb Fleisch mittelfristig sanieren, Termin für Behebung: 2020