Kontrollbericht zu Fleischwaren Kruse, Bochum

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fleischwaren Kruse
Wittener Straße 234
44803 Bochum

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

1. Anfrage mittels TopfSecret gestellt. (eMail)
2. Empfangsbestätigung mit Verweis auf verlängerter Bearbeitungsfrist erhalten. (eMail)
3. Schreiben zur Herausgabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers erhalten. (Briefpost)
4. Weitergabe mit Verweis auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes gewährt. (Briefpost)
5. Letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen/ Kontrollberichte erhalten. (Briefpost)

Kontrollberichte:
25.05.2018 - Kein Verstoß
15.05.2019 - Am Verdampfer Gehäuse fängt die Farbe an sich zu lösen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fleischwaren Kruse, Bochum [#139662]
Datum
10. Mai 2019 11:12
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischwaren Kruse Wittener Straße 234 44803 Bochum 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Betei…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Fleischwaren Kruse, Bochum [#139662]
Datum
13. Mai 2019 09:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Herausgabe der Informationen der letzten beiden lebensmittelre…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
20. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Herausgabe der Informationen der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen Hier Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrages auf Herausgabe der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen/ Kontrollberichte, habe ich den entsprechenden Betrieb angehört. Ein Informationszugang kann nach § 3 Satz 2 VIG und §§ 5 Abs. 1 Satz 1 VIG i.V.m. 28 Abs. 1 VwVfG nur erfolgen, wenn der/die Betroffene (hier: der/die Betriebsinhaber/in) zuvor angehört wurde. Ein gravierendes und damit überwiegendes öffentliches Interesse (§§ 3 Satz 2 VIG, 28 Abs. 3 VwVfG) an der Bekanntgabe der beantragten Daten an den Antragsteller, das eine Anhörung verzichtbar machen würde, ist bei der hier verfahrensgegenständlichen Konstellation nicht zu erkennen. Der Betreiber beantragt in seiner Stellungnahme die Herausgabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG. Hiernach sind diese Daten des Antragstellers dem Betreiber auf Nachfrage offen zu legen. Ein Widerspruch auf der Grundlage von Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung gegen die Weitergabe personenbezogener Daten ist nicht zulässig. Sollte mir Ihre schriftliche Bestätigung zur Datenweitergabe nicht bis zum 03.06.2019 vorliegen, ist eine weitere Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Ihr Zeichen: Herausgabe der Informationen der letzten beiden…
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Ihr Zeichen:
Datum
24. Mai 2019
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
Herausgabe der Informationen der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen Hier: Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG) Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 2019-05-20. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Bochum - Ordnungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Herausgabe der Informationen der letzten beiden lebensmittelre…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
5. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Herausgabe der Informationen der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrages auf Herausgabe der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen/ Kontrollberichte übersende ich Ihnen anbei die Kontrollblätter. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente