Kontrollbericht zu Flying Pizza, Wernigerode

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Flying Pizza
Bergstraße 35
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Dominik Viererbe
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung Details
Von
Dominik Viererbe
Betreff
Kontrollbericht zu Flying Pizza, Wernigerode [#129322]
Datum
9. April 2019 09:54
An
Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Flying Pizza Bergstraße 35 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Viererbe <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Viererbe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Viererbe
Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Auskunftsanspruch gemäß §2 VIG
Von
Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsanspruch gemäß §2 VIG
Datum
28. April 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
969,5 KB
Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Dominik Viererbe
AW: Auskunftsanspruch gemäß §2 VIG [#129322] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfr…
An Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung Details
Von
Dominik Viererbe
Betreff
AW: Auskunftsanspruch gemäß §2 VIG [#129322]
Datum
11. Mai 2019 13:25
An
Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Flying Pizza, Wernigerode“ vom 09.04.2019 (#129322) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dominik Viererbe Anfragenr: 129322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Viererbe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB

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Dominik Viererbe
AW: Auskunftsanspruch gemäß §2 VIG [#129322] Sehr geehrte<< Anrede >> in ihrem Schreiben vom 28.05.20…
An Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung Details
Von
Dominik Viererbe
Betreff
AW: Auskunftsanspruch gemäß §2 VIG [#129322]
Datum
12. Juni 2019 15:41
An
Landkreis Harz - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in ihrem Schreiben vom 28.05.2019 haben sie mich darüber informiert, dass durch eine notwendige weitere Bearbeitung des Vorgangs der Verwaltungsaufwand die vorgegebene Grenze von 250 Euro für den Zugang von Daten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 7 des Verbraucherinformationsgesetz (Informationen zu Überwachungsmaßnahmen) übersteigen könnten. (1) Solange ich nicht weiß welche Kosten auf mich zukommen, möchte ich die Anfrage nach Informationen gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 7 des Verbraucherinformationsgesetz (Informationen zu Überwachungsmaßnahmen) zurückziehen. Um welchen Betrag wird die Grenze von 250 Euro überschritten? (2) Welche Art von Informationen gemäß §2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 7 des Verbraucherinformationsgesetz (Informationen zu Überwachungsmaßnahmen) wurden erhoben, welche unter anderem "eine notwendige weitere Bearbeitung" nach sich ziehen? (3) Da gemäß § 7 Absatz 1 des Verbraucherinformationsgesetzes der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Verbraucherinformationsgesetz bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 Euro gebühren- und auslagenfrei erfolgt könnten sie mir schon mal jegliche Informationen diesbezüglich zusenden während der in Punkt (1) dargestellte Sachverhalt geklärt wird. Mit freundlichen Grüßen Dominik Viererbe Anfragenr: 129322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Viererbe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>