Kontrollbericht zu FM Fleischmarkt GmbH Aschara

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
FM Fleischmarkt GmbH Aschara
Gewerbegebiet Ost 9
99947 Bad Langensalza

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann habe…
An Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu FM Fleischmarkt GmbH Aschara [#209535]
Datum
25. Januar 2021 11:49
An
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: FM Fleischmarkt GmbH Aschara Gewerbegebiet Ost 9 99947 Bad Langensalza 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209535/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Informationsbegehrens vom 25.01.2021 bei un…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu FM Fleischmarkt GmbH Aschara [#209535]
Datum
3. Februar 2021 09:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Informationsbegehrens vom 25.01.2021 bei uns als informationspflichtige Stelle. Anbei der E-Mail finden Sie das vollständige Antwortschreiben. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur auf direkte Anfrage des Betroffenen (im Fall Ihrer Anfrage die FM Fleischmarkt GmbH Aschara). Sollte der Betroffene gemäß § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihren Namen sowie Ihre Adressen erfragen, erhalten Sie eine Benachrichtigung vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung dazu. Sie können bevor besagte Information gemäß §5 Abs. 2 VIG weitergegeben werden, dann noch entscheiden, ob Sie Ihren Antrag auf Information nach VIG aufrechterhalten oder diesen zurückziehen. Bei Rückfragen können Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Die notwendigen Daten können Sie dem angefügten Schreiben entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationsbegehren nach Verbraucherinformationsgesetz wurde stattgegeben…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu FM Fleischmarkt GmbH Aschara [#209535]
Datum
25. März 2021 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationsbegehren nach Verbraucherinformationsgesetz wurde stattgegeben. Allerdings muss ich Sie darüber informieren, dass die FM Fleischmarkt GmbH Aschara von ihrem Recht gemäß § 5 Absatz 2 Gebrauch macht und die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Adresse erbeten hat. Da Sie in Ihrem Antrag der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, bitte ich Sie dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Unstrut-Hainich-Kreis mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag auf Informationsbegehren aufrechterhalten oder diesen zurücknehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in mit der E-Mail vom 25.03.2021 informierte der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwa…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu FM Fleischmarkt GmbH Aschara [#209535]
Datum
7. Mai 2021 10:16
Status
Sehr Antragsteller/in mit der E-Mail vom 25.03.2021 informierte der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Unstrut-Hainich-Kreis Sie darüber, dass Sie sich bitte bezüglich der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten, hier Name und Adresse, äußern. Die Bitte um Äußerung wurde in Bezug auf Ihre Anfrage vom 25.01.2021, mit der Nummer [#209535], nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) getätigt, da der Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Absatz 2 die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Adresse beantragt hat. In Ihrer Anfrage widersprachen Sie allerdings einer Weitergabe, weshalb der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Unstrut-Hainich-Kreis Sie um die Entscheidung gebeten hat, der Freigabe zuzustimmen oder Ihren Antrag auf Informationsbegehren zurückzunehmen. Nachdem von Ihrer Seite noch keine Antwort auf die Rückfrage des Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung erfolgt ist, bitte ich Sie erneut um Antwort. Sollte innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Äußerung von Ihrer Seite erfolgen, wird der Antrag als zurückgenommen angesehen und das Verfahren eingestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
VIG - Anfrage [#209535] Sehr Antragsteller/in Ihr Schreiben vom 05.05.2021 zur Aufrechterhaltung Ihrer am 25.01.2…
Sehr Antragsteller/in Ihr Schreiben vom 05.05.2021 zur Aufrechterhaltung Ihrer am 25.01.2021 gestellten VIG-Anfrage ist beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung eingegangen. Der Bescheid zur Ihrer Anfrage wird Ihnen morgen, am Mittwoch den 12.05.2021, postalisch zugestellt. Mit freundlichen Grüßen