Kontrollbericht zu Freie Tankstelle Jahns, Hamm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Freie Tankstelle Jahns
Quellenstraße 6
59077 Hamm

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebsstätte umfasst mehrere Teile (Tankstelle, Restaurant, Post, Blumenshop, Bäckerei, ...). Durch die vorgeschlagene Adresse von "FragdenStaat.de" konnte sich die Behörde hinter der Tankstelle verstecken, obwohl es auch ein praktisch direkt angeschlossenes Restaurant ebenan gibt.
Deshalb anwortete Sie formal korrekt, dass die Tankstelle nicht der Lebensmittelüberwachung unterliegt.

Ich habe gerade eine neue Anfrage mit der "Homepage-Adresse" des Betriebs angefragt. Hoffentlich gibt die Behörde jetzt endlich die Restaurant-Kontrollen heraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Björn Dornemann
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
Von
Björn Dornemann
Betreff
Kontrollbericht zu Freie Tankstelle Jahns, Hamm [#155596]
Datum
10. Juli 2019 02:01
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Freie Tankstelle Jahns Quellenstraße 6 59077 Hamm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Björn Dornemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Björn Dornemann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Björn Dornemann
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Dornemann, Ihre Anfrage vom 10.07.2019 ist bei m…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
16. Juli 2019 08:39
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Dornemann, Ihre Anfrage vom 10.07.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich weitere ähnliche Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantrage Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Antrag auf Auskunft nach dem VIG mit E-Mail vom 10.07.2019 beantragten Sie Ausk…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Antrag auf Auskunft nach dem VIG
Datum
18. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
mit E-Mail vom 10.07.2019 beantragten Sie Auskunft zu den beiden letzten Kontrollen der "Freien Tankstelle Jahns, Quellenstraße 6, 59077 Hamm" im Rahmen der Lebensmittelüberwachung. An dieser Betriebsstätte werden keine offenen Lebensmittel an Verbraucher abgegeben, verpackte Lebensmittel nur in sehr geringem Umfang. Somit unterliegt die "Freie Tankstelle Jahns" auch nicht der Lebensmittelüberwachung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz -VIG- Sehr geehrter Herr Dornemann, Ihre Anfragen vom 13.08.2019 bz…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz -VIG-
Datum
22. August 2019 10:34
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Dornemann, Ihre Anfragen vom 13.08.2019 bzw. 22.08.2019 sind bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich weitere ähnliche Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantrage Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen