Kontrollbericht zu Garten Grill, Offenbach am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Garten Grill
Frankfurter Straße 36
63065 Offenbach am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Garten Grill, Offenbach am Main [#201634]
Datum
25. Oktober 2020 11:41
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Garten Grill Frankfurter Straße 36 63065 Offenbach am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201634/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich forderere Sie auf, meinem Antrag wie gefordert durch Zusendung aller "Daten…
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Garten Grill, Offenbach am Main [#201634]
Datum
9. November 2020 11:17
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich forderere Sie auf, meinem Antrag wie gefordert durch Zusendung aller "Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden" stattzugeben. Ihrer Vorgabe der Akteneisicht widerspreche ich: Eine Informationsgewährung in Form einer Akteneinsicht schließt willkürlich Personen aus, die sich beispielsweise nur am Wochendende in Offenbach am Main aufhalten. Sie verstößt zudem gegen eine Informationsgewährung in barrierefreier Form. Sofern ein Verwaltungsaufwand von 1.000 € überchritten wird, bitte ich um vorherige Zusendung einer detaillierten Aufstellung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201634/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
496,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 3.12.2020 kann ich keine inhaltliche Auseinandersetzung mit m…
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Garten Grill, Offenbach am Main [#201634]
Datum
9. Dezember 2020 14:02
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 3.12.2020 kann ich keine inhaltliche Auseinandersetzung mit meiner E-Mail vom 9.11.2020 erkennen. Deshalb meine Argumentation noch einmal etwas ausführlicher. Ich bin der Meinung, dass Ihre Behörde Informationrechte nach dem VIG sabotiert. Eine ausschließliche Informationsgewährung in Form einer Akteneinsicht widerspricht dem ausdrücklichen Ziel des VIG, dass alle Verbraucher Anspruch auf die angeforderten Information erhalten: (1) Durchreisende und Übernachtungsgäste werden durch ihre Behörde von Verbraucherinformationen ausgeschlossen. § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG normiert jedoch ein "Jedermannsrecht". Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu geurteilt, dass dieses sogar Personen zusteht, die sich in Sicherheitsverwahrung befinden (Urteil vom 29.08.2019 - BVerwG 7 C 29.17). (2) Eine barrierefreier Teilhabe ist durch das Vorgehen ihrer Behörde nicht möglich. Diese bedeutet wesentlich mehr als einen rollstuhlgerechten Zugang. Qualitativ hochwertige elektronische Dokumente (z. B. als PDF) ermöglichen beispielsweise auch Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit eine Teilhabe. Hier fehlt es Ihnen offensichtlich an Sensibilisierung. Ich schlage vor, dass Sie sich hierzu von Ihrem bzw. Ihrer Behindertenbeauftragen beraten lassen. (3) Des weiteren werden im Zuge der Corona-Pandemie von Quarantäne und oder Ausgangssperren betroffene Personen durch Sie von Informationen nach dem VIG ausgegrenzt. Wenn etwa die Risikogruppe älterer Menschen von der Informationgewährung aus Angst vor einer Infektion ausgeschlossen wird, ist das zusätzlich altersdiskriminierend. Erlauben Sie mit bitte, hierzu eine Beratung durch die hessischen Antidiskriminierungsstelle vorzuschlagen. Ihre Anregung der Beauftragung einer bevollmächtigten Person heilt keine der von Ihrer Behörde errichteten Informationszugangshürden. Die Übersicht auf dem Portal FragDenStaat zeigt, dass dieses Vorgehen Ihrer Behörde kein Einzelfall ist. Das lässt eigentlich nur folgenden Schluss zu: Sie verhindern aktiv, dass Verbraucher von Schimmel im Kühlraum, Gammelfleisch im Döner und Schaben in allen Wachstumsstadien erfahren, um auf Basis dieser Informationen Kaufentscheidungen zu treffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201634/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB

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