fischerhutte-bericht-2014.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Fischerhütte, Habichsthal

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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LANDRATSAMT MAINE

SPESSART

LANDRATSAMT MAIN-SPESSART | MARKTPLATZ 8 | 97753 KARLSTADT ÖFFNUNGSZEITEN: BANKVERBINDUNGEN:

Mo, Di, Do 8.00-12.00 Uhr Sparkasse Mainfranken

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Gaststätte „Fischerhütte“ MiundFr _8.00-12.00 Uhr BABDENS ZBoR ECO IT x02 16

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Ihr Zeichen, " Bitte bei Antwort angeben Tel. 09353 / 793-1306 Zimmer- Marktplatz 8

Ihre Nachricht vom EEE Fax 09353 / 793-851316 Nummer 97753 Karlstadt
E-Mail @Lramsp.de 306 03.09.2014

Ihr Ansprechpartner
. Persönliche Termine bitte telefonisch absprechen.

Amtliche Lebensmittelüberwachung;

Überprüfung des Gasthauses „Fischerhütte“, Am Ausee o. Nr. , 97833 Frammersbach - Ha-
bichsthal

Inhaber: Noll, Friedhelm

Sehr geehrter Herr Noll!

Am 03.09.2014 wurde in o.g. Betrieb im Rahmen der Lebensmittelüberwachung durch den Unter-

zeichner zusammen mit der Veterinäroberrätin Frau Dr. El eine planmäßige Routinekontrolle
durchgeführt. Anwesend waren Sie, Herr Friedhelm Noll und Frau ER

Bei dieser Kontrolle wurden nachfolgend aufgeführte Mängel festgestellt.

Betrieb, allgemein:
1. Die Deckenlampen verfügten in verschiedenen Räumen (z. B. Bierkühlraum, Lebensmiittel-
kühlraum, Lager vor Kühlräumen) nicht über eine Schutzabdeckung.

Behebung: Sämtliche Lampen in den Betriebsräumen müssen mit Splitterschutzvorrichtun-gen
ausgestattet sein. Die fehlenden Schutzabdeckungen sind anzubringen.

2. Bei der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. Es wurde im Heizungsraum ne-
ben einem offenen Lüftungsgitter ein toter Schadnager vorgefunden.

Behebung: Der Schadnager ist schnellstmöglich zu entfernen und das Lüftungsgitter wieder
anzubringen. Die durchgeführten Maßnahmen des Schädlingsmonitorings sind zu dokumen-
tieren.

Küche:
3. Die Silikonabdichtung hinter der Kochzeile war teilweise defekt.

 

Behebung: Die schadhafte Siliconmasse ist zu entfernen. Die Fugen sind anschließend mit ei-
ner geeigneten Fugenmasse fachmännisch zu verfüllen, so dass eine glatte Oberfläche ent-
steht, die leicht zu reinigen ist.
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4. Die Plastikeinsätze der Schubladen waren teilweise beschädigt.
Behebung: Die Einsätze aller Schubladen sind zu überprüfen und die bereits beschädigten
Einsätze neuwertig zu ersetzen.

5. Die Decke über den Kochtöpfen und die Ecke hinter dem Waschbecken waren mit Spinnen-

gewebe behaftet.

Behebung: Die Gespinstbildungen sind zu beseitigen.

6. Die Kühltruhe für die Eisbehälter war stark vereist.
Behebung: Die Kühltruhe ist abzutauen und zu reinigen.

7. Die Aufschnittmaschine war im Inneren verunreinigt. Des Weiteren wies das Messer starke
Gebrauchsspuren auf.

Behebung: Die Aufschnittmaschine ist gründlich zu reinigen und das Messer auszuwech-seln.
Lebensmittelkühlraum:

8. Es wurden sehr leicht verderbliche Lebensmittel (hier 3 Packungen Schweinenacken mit je-
weils ca. 4 kg Inhalt) in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum bereits am 02.09.2014
abgelaufen war.
Behebung: Leicht verderbliche Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht
in Verkehr gebracht werden. Die Schweinenacken dürfen nicht mehr verkauft werden.

Lagerkeller:

9. Das Dichtungsgummi der Tiefkühltruhe war beschädigt und versport.

Behebung: Die Dichtung ist auszutauschen.
Gastraum:

10. In der Speisekarte traten Mängel bei der Kennzeichnung von Vanilleeis auf. In der Karte stand
"Vanilleeis" obwohl im Lagerbereich nur "Eis mit Vanillegeschmack" vorgefunden wur-de.
Behebung: Eis mit Vanillegeschmack ist in der Speisekarte korrekt als solche auszuzeich-nen.

Die Bezeichnung "Vanilleeis" stellt hier eine Irreführung dar und darf in diesen Fällen nicht
verwendet werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die oben aufgeführten Mängel Nr. 1-Nr. 4, Nr. 9 und Nr. 10 bis zum
15.10.2014 und die Mängel Nr. 5 - Nr. 8 sofort beseitigt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
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