fischerhutte-bericht-2018.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Fischerhütte, Habichsthal“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
"Bi LANDRATSAMT MAINE SPESSART LANDRATSAMT MAIN-SPESSART | WÜRZBURGER STR. 9a | 97753 KARLSTADT ÖFFNUNGSZEITEN: BANKVERBINDUNG: “. . “ Mo, Di, Do 8.00-12.00 Uhr Sparkasse Mainfranken Würzburg Gaststätte "Fischerhütte" 13.30-15.30 Uhr IBAN: DE18 7905 0000 0190 0002 16 Herrn Friedhelm Noll MiundFr 8.00-12.00Uhr SWIFT-BIC: BYLADEMISWU Am Ausee o.Nr. 97833 Frammersbach-Habichsthal UST-ID: DE132115034 WWW.MAIN-SPESSART.DE Ihr Zeichen, Bitte bei Antwort angeben Tel. 09353 / 793-1822 Zimmer- Würzburger Str. 9a Ihre Nachricht vom 43/LMÜ-2156/18en Fax 09353 / 793-851822 Nummer 97753 Karlstadt E-Mail @Lramsp.de 028 17.08.2018 Ihr Ansprechpartner De-Mail Poststelle@Lramsp.De-Mail.de Persönliche Termine bitte telefonisch absprechen. Amtliche Lebensmittelüberwachung; Überprüfung der Gaststätte „Fischerhütte", Am Ausee o.Nr., 97833 Frammersbach-Habichsthal Inhaber: Noll, Friedhelm Sehr geehrter Noll, am 02.08.2018 wurde in Ihrem v.g. Betrieb im Rahmen der Lebensmittelüberwachung durch den Un- terzeichner, zusammen mit der Amtstierärztin Frau Veterinäroberrätin Dr. El. in Ihrer Anwesen- heit, eine planmäßige Routinekontrolle durchgeführt. Hierbei wurden folgende Mängel festgestellt: Küche: 1. Hygiene allgemein - Betriebshygiene; Die Decke über den Kochtöpfen und die Ecke hinter dem Waschbecken waren mit Spinnenge- webe behaftet. Behebung: Die Gespinstbildungen sind zu beseitigen. 2. Hygiene allgemein - Betriebshygiene; Die Aufschnittmaschine war im Inneren verunreinigt. Des Weiteren wies das Messer starke Gebrauchsspuren auf und ist somit nicht mehr leicht zu reinigen. Behebung: Die Aufschnittmaschine ist gründlich zu reinigen und das Messer ist zu erneuern. 3. Hygiene allgemein - Betriebshygiene; Die Silikonabdichtung hinter der Arbeitsfläche und der Spüleinrichtung war teilweise defekt. Behebung: Die schadhafte Siliconmasse ist zu entfernen. Die Fugen sind anschließend mit einer geeigneten Fugenmasse fachmännisch zu verfüllen, so dass eine glatte Oberfläche ent- steht, die leicht zu reinigen ist.
2 F Betriebshygiene - technische Mängel; Der Fußbodenablauf vor der Kochgruppe ist an den Randbereichen schadhaft und nicht leicht sauber zu halten. Er entspricht somit nicht den Anforderungen an eine gute Betriebshygie- nepraxis. Ein wirksamer Geruchsverschluss (Siphon) ist ebenfalls nicht vorhanden. Behebung: Vor der Kochgruppe in der Küche ist ein geeigneter, ausreichend dimensionierter und leicht zu reinigender Bodeneinlauf mit Geruchsverschluss einzubauen. 5. Hygiene allgemein - Betriebshygiene; Die Fliesen und Fugen hinter der Küchenzeile waren teilweise schadhaft und ausgebrochen und somit nicht mehr für Wasser undurchlässig und nicht mehr leicht zu reinigen. Behebung: Die schadhaften Bereiche sind zu erneuern. 6. Hygiene allgemein - Betriebshygiene; Die Kühltischtürdichtungen waren beschädigt und dadurch nicht mehr leicht zu reinigen. Behebung: Die schadhaften Dichtungen sind zu erneuern. Lagerkeller: 7. Hygiene allgemein - betriebliche Eigenkontrolle; Es wurden eingefrorene Lebensmittel ohne Angabe des Einfrierdatums vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht zweifelsfrei zu bestimmen war. Behebung: Werden Lebensmittel eingefroren, so ist auf der Verpackung oder dem Behältnis das Einfrierdatum zu vermerken. Werden tiefgekühlte Lebensmittel, die von einem Lieferanten bezogen wurden, ohne Umkar- ton tiefgekühlt gelagert, so sind zusätzlich des Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. das ver- brauchsdatum sowie ein Kennzeichen für den Lieferanten zu vermerken. Betrieb allgemein: 9. Mängel aufgrund der Kennzeichnung - Allergene; Hinweise auf die in den Speisen und Getränke enthaltenen allergenen Inhaltsstoffe sind nicht vorhanden. Im vorliegenden Fall fehlte die entsprechende Zuordnung. Behebung: In den Speisen- und Getränkekarten müssen den Gästen Informationen über die in den Lebensmitteln enthaltenen Zutaten, die bekanntermaßen Allergien und Unverträglich- keiten auslösen können, zur Verfügung gestellt werden. Die 14 wichtigsten dieser Stoffe sind im Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EG) 1169/2011) aufgelistet. Diese sind den betreffenden Lebensmitteln eindeutig zuzu- ordnen. Die Informationen können schriftlich unmittelbar bei dem jeweiligen Lebensmittel oder mittels Fußnoten erfolgen.
3 Sofern in den Karten oder in einem Aushang der Verbraucher mit einem klaren und deutlichen Hinweis darauf hingewiesen wird, dass es bezüglich der Allergene weitere schriftliche Informa- tionen gibt, so ist auch die mündliche Auskunft zulässig. Die mündlichen Angaben müssen aber durch für den Kunden und für Vertreter der zuständi- gen Behörden zugängliche schriftliche Aufzeichnungen (Rezepturen u.ä.) belegbar sein. 10. Mängel aufgrund der Kennzeichnung - Weinkennzeichnung; Die Weinauszeichnung in den Getränkekarten entsprach nicht in allen Punkten den gesetzli- chen Bestimmungen. So fehlten die Angaben der Qualitätsstufen (z.B. Deutscher Wein, Landwein, Qualitätswein, Prädikatswein etc.) sowie die Mengenangabe. Behebung: Die Weinauszeichnung ist entsprechend zu ergänzen. Sie werden hiermit aufgefordert, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beseitigen und die Hinweise künftig zu beachten. Mit freundlichen Grüßen