Kontrollbericht zu Gasthaus Gutenberg, Karlsruhe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus Gutenberg
Nelkenstraße 27
76135 Karlsruhe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus Gutenberg, Karlsruhe [#269491]
Datum
5. Februar 2023 12:07
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus Gutenberg Nelkenstraße 27 76135 Karlsruhe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 05.02.2023 haben wir erhalten. Weiteres geht Ihnen auf d…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Gutenberg, Karlsruhe [#269491]
Datum
6. Februar 2023 10:21
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 05.02.2023 haben wir erhalten. Weiteres geht Ihnen auf dem Postweg zu. ============================================ Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Helmholtzstraße 9/11 Postanschrift: Kaiserallee 8 76133 Karlsruhe Tel. 0721 133 - 7101 Fax 0721 133 - 7109 www.karlsruhe.de/ordnungsamt Der Zutritt zu unseren Häusern ist grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Beim Besuch empfehlen wir das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Bitte personenbezogene Daten von Behörden-…
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Gutenberg, Karlsruhe [#269491]
Datum
6. Februar 2023 14:45
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Bitte personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung meiner Personendaten fragen (im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG) erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Ihre Anfrage nach dem VIG für das "Gasthaus Gutenberg", Nelkenstraße 27, 76135 Karlsruhe Sehr << A…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG für das "Gasthaus Gutenberg", Nelkenstraße 27, 76135 Karlsruhe
Datum
7. März 2023 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da der Betreiber, auf Antrag, ein Anrecht auf die Daten des Antragstellenden hat, werden die Angaben des Antragstellenden grundsätzlich melderechtlich überprüft. Unter der von Ihnen angegebenen Anschrift sind Sie nicht gemeldet. Wir werden Ihre Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt nicht bearbeiten. Sofern Sie uns noch Ihre korrekte Wohnanschrift zukommen lassen, werden wir die Bearbeitung aufnehmen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG für das "Gasthaus Gutenberg", Nelkenstraße 27, 76135 Karlsruhe [#269491] S…
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG für das "Gasthaus Gutenberg", Nelkenstraße 27, 76135 Karlsruhe [#269491]
Datum
8. März 2023 16:25
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Wohnadresse finden Sie hier im Anhang. Ich bitte weiterhin um elektronische Kommunikation über diese Mail Adresse. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Lebensmittelüberwachung: Ihr Antrag auf Aktenauskunft... 5. Feb. 2023 Gasthaus Gutenberg, Karlsruhe Antwort nur po…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung: Ihr Antrag auf Aktenauskunft... 5. Feb. 2023 Gasthaus Gutenberg, Karlsruhe
Datum
14. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Antwort nur postalisch. Anhörung Betrieb gemäß § 5 VIG. Entscheidungsfrist +2 Monate.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelüberwachung: Ihr Antrag auf Aktenauskunft... 5. Feb. 2023 Gasthaus Gutenberg, Karlsruhe [#269491] …
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung: Ihr Antrag auf Aktenauskunft... 5. Feb. 2023 Gasthaus Gutenberg, Karlsruhe [#269491]
Datum
16. März 2023 18:06
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe explizit um Antwort und Zugang auf elektronischem Wege über diese E-Mail Adresse gebeten. Nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG soll die informationspflichtige Stelle den Zugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art als gewünscht gewähren. Der Zugang ist auch explizit im Gesetzestext "über das Internet" zugewähren. Ich bitte um Nennung der wichtigen Gründe. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >>. ------------------------ VIG § 6 Informationsgewährung (1) Die informationspflichtige Stelle kann den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnen. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Die informationspflichtige Stelle kann Informationen, zu denen Zugang zu gewähren ist, auch unabhängig von einem Antrag nach § 4 Absatz 1 über das Internet oder in sonstiger öffentlich zugänglicher Weise zugänglich machen; § 5 Absatz 1 gilt entsprechend. Die Informationen sollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich dargestellt werden. Anfragenr: 269491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269491/