Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus Im Stiefel
Bonngasse 30, Bonn
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Anfrage erfolgreich
-
Datum14. Januar 2019
-
16. März 2019
-
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 14. Januar 2019 18:41
- An
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 14. Januar 2019 18:41
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 15. Januar 2019 16:38
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.
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- Von
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 4. Februar 2019 17:06
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 7. Februar 2019 15:23
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 7. Februar 2019 23:00
- An
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 8. Februar 2019 08:40
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 13. Februar 2019 18:15
- An
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 14. Februar 2019 08:43
- Status
- Warte auf Antwort
Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 20. März 2019 22:33
- An
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 21. März 2019 08:35
- Status
- Warte auf Antwort
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bitte informieren Sie mich darüber, was Sie daran hindert, meine Anfrage vom 14. Januar 2019 ( dies ist immerhin nun 3 Monate her) zu beantworten. Wenn es sich lediglich um Ihr hohes Anfrageaufkommen handeln sollte, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie bzw. Ihre Behörde mein Recht auf Auskunft durch Nichtbearbeitung der Anfrage unterlaufen will.
Ich bitte Sie daher, meine Anfrage an Ihre Vorgesetzten weiterzuleiten, damit entweder dort erkannt wird, dass Sie offenbar überlastet sind und man Ihnen Unterstützung gewährt oder aber nun von vorgesetzter Stelle über mein Auskunftsrecht endlich entschieden wird.
Für Ihre Antwort habe ich mir den 18.04.2019 notiert. Danach werde ich die Medien einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Lichtenstein
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 12. April 2019 14:44
- An
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 12. April 2019 15:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 29. April 2019 21:41
- An
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
- Betreff
- AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
- Datum
- 2. Mai 2019 17:13
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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ich bin mit der Bekanntgabe meines Namens falls erforderlich einverstanden.
M.f.G.
Lichtenstein