Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus Im Stiefel
Bonngasse 30, Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
14. Januar 2019 18:41
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus Im Stiefel Bonngasse 30, Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
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Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Januar 2019 18:41
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.01.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Be…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
15. Januar 2019 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.01.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten im Antrag ausdrücklich widersprochen haben und dem bei Stattgabe des Bescheids aus genannten Gründen ggf. nicht Folge geleistet werden kann, bitte ich Sie um kurze Rückmeldung, ob auch in diesem Fall an der Stellung des Antrags festgehalten werden soll. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
4. Februar 2019 17:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die Bescheidung Ihres Antrags gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in in meiner Eingangsbestätigung vom 15.01.2019 hatte ich Sie um kurze Rückmeldung gebet…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
7. Februar 2019 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in meiner Eingangsbestätigung vom 15.01.2019 hatte ich Sie um kurze Rückmeldung gebeten, ob auch im Falle der Anfrage zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift durch den betroffenen Betrieb an der Antragstellung festgehalten werden soll. Eine solche Anfrage liegt mir nun vor. Zur weiteren Bearbeitung bitte ich Sie daher erneut um die bereits erfragte Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits am 15.1.2019 beantwortet teile ich Ihnen erneut gerne mit, dass ich mit…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
7. Februar 2019 23:00
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits am 15.1.2019 beantwortet teile ich Ihnen erneut gerne mit, dass ich mit der Bekanntgabe meines Namens erforderlichenfalls einverstanden bin. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit habe ich dem betroffenen Betrieb auf dessen Nachfrage gemäß § 5…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
8. Februar 2019 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit habe ich dem betroffenen Betrieb auf dessen Nachfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihren Namen sowie die angegebene Anschrift offengelegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> wann ist mit einer Beantwortung meiner Anfrage …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
13. Februar 2019 18:15
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> wann ist mit einer Beantwortung meiner Anfrage zu rechnen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits in meiner E-Mail vom 04.02.2019 mitgeteilt, hat sich die Frist zur Besche…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
14. Februar 2019 08:43
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits in meiner E-Mail vom 04.02.2019 mitgeteilt, hat sich die Frist zur Bescheidung aufgrund der Drittbeteiligung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Da Ihr Antrag am 14.01.2019 hier eingegangen ist, endet die Frist somit am 14.03.2019. Abgesehen davon habe ich neben Ihrer Anfrage eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn“ …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
20. März 2019 22:33
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn“ vom 14.01.2019 (#37493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit E-Mail vom 14.02.2019 mitgeteilt, habe ich neben Ihrer Anfrage eine V…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
21. März 2019 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit E-Mail vom 14.02.2019 mitgeteilt, habe ich neben Ihrer Anfrage eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfe und bescheide. Deshalb können die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage in Einzelfällen nicht eingehalten werden. Ich bitte Sie nochmals, von weiteren Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage abzusehen. Für sonstige Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte informieren Sie mich darüber, was Sie daran hindert, meine Anfrage vom 1…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
12. April 2019 14:44
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte informieren Sie mich darüber, was Sie daran hindert, meine Anfrage vom 14. Januar 2019 ( dies ist immerhin nun 3 Monate her) zu beantworten. Wenn es sich lediglich um Ihr hohes Anfrageaufkommen handeln sollte, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie bzw. Ihre Behörde mein Recht auf Auskunft durch Nichtbearbeitung der Anfrage unterlaufen will. Ich bitte Sie daher, meine Anfrage an Ihre Vorgesetzten weiterzuleiten, damit entweder dort erkannt wird, dass Sie offenbar überlastet sind und man Ihnen Unterstützung gewährt oder aber nun von vorgesetzter Stelle über mein Auskunftsrecht endlich entschieden wird. Für Ihre Antwort habe ich mir den 18.04.2019 notiert. Danach werde ich die Medien einschalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn“ vom 14.01.2019 (#37493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend den auf Ihr Informationsersuchen …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
12. April 2019 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend den auf Ihr Informationsersuchen vom 14.01.2019 hin erlassenen Bescheid. Ich entschuldige mich für die lange Verfahrensdauer und die Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Fristen, welche auf die Vielzahl ähnlicher Anfragen zurückzuführen ist, die in den vergangenen Monaten hier eingegangen sind. Ihre Nachricht habe ich wunschgemäß an die Amtsleitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Bescheid vom 12.04.2019 habe ich erhalten. Die darin angekündigte Auskunft, di…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
29. April 2019 21:41
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Bescheid vom 12.04.2019 habe ich erhalten. Die darin angekündigte Auskunft, die ich Ihrem Bescheid gemäß innerhalb 14 Tagen hätte erhalten sollen, habe ich nach nunmehr 17 Tagen immer noch nicht bekommen. Gründe für diese erneute Verzögerung sind nicht erkennbar. Ich sehe daher Ihrer Antwort bis spätestens zum 02.05.2019 entgegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf den in o.a. Angelegenheit erlassenen Bescheid vom 12.04.2019 und…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Im Stiefel, Bonn [#37493]
Datum
2. Mai 2019 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Kontrollbericht_12.10.2017.pdf
755,4 KB
Kontrollbericht_19_02_2016.pdf
636,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf den in o.a. Angelegenheit erlassenen Bescheid vom 12.04.2019 und teile Ihnen im Rahmen der Informationsgewährung mit, dass die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen im Betrieb am 19.02.2016 und am 12.10.2017 erfolgt sind. Da es bei beiden Kontrollen jeweils zu Beanstandungen kam, erhalten Sie im Anhang die entsprechenden Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen

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