Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Mosbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus Krone
Alte Brückenstraße 5
74821 Mosbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

1. Betriebsprüfung am 10.12.2016
Dichtgummis der Schublade unter der Anrichte waren schadhaft.
Allergenkennzeichnung war nicht vollständig.
Maßnahme: mündliche Belehrung

2. Betriebsprüfung am 24.04.2019
Im Kühlhaus war der Verdampfer leicht verflust.
Die Mövenpick-Eistruhe war im Randbereich des Deckels leicht verschmutzt.
Maßnahme: mündliche Belehrung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Neckar-Odenwald-Kreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Mosbach [#132563]
Datum
21. April 2019 15:04
An
Neckar-Odenwald-Kreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus Krone Alte Brückenstraße 5 74821 Mosbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Neckar-Odenwald-Kreis - Veterinäramt
Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags, Fristverlängerung, Kosteninformation, Ankündigung postalischer Beantwo…
Von
Neckar-Odenwald-Kreis - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. April 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
1014,1 KB
Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags, Fristverlängerung, Kosteninformation, Ankündigung postalischer Beantwortung
Neckar-Odenwald-Kreis - Veterinäramt
Es ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. Der Informationszugang erfolgt unverzüglich schrift…
Von
Neckar-Odenwald-Kreis - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Es ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. Der Informationszugang erfolgt unverzüglich schriftlich nach Ablauf von 7 Tagen ab Zustellung dieses Bescheides. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Bescheid vom 22.05.2019. Ein Problem habe ich aber damit: Ich …
An Neckar-Odenwald-Kreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid vom 22.05.2019 - Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Mosbach [#132563]
Datum
25. Mai 2019 15:34
An
Neckar-Odenwald-Kreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Bescheid vom 22.05.2019. Ein Problem habe ich aber damit: Ich habe Sie um Antwort auf elektronischem Wege gebeten. Davon dürfen Sie nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG nur aus wichtigem Grund abweichen. Sie möchten nun "aus Datenschutzgründen" per Briefpost antworten. Das finde ich schade, denn dadurch entstehen stärkere negative Auswirkungen auf die Umwelt und es werden unnötige Kosten für die Steuerzahler produziert. Die von Ihnen behaupteten Datenschutzgründe kann ich nicht erkennen. Schließlich meldete ich mich selbst per E-Mail bei Ihnen, habe also kein Problem mit den Risiken der elektronischen Kommunikation. Selbiges gilt für Ihre Behördenmitarbeiter, denn Sie eröffnen eine elektropostalische Kontaktmöglichkeit. Auf die Herausgabe der angefragten Daten hat ohnehin jedermann einen Anspruch, so dass ich auch kein schutzwürdiges Interesse des Lebensmittelunternehmens erkennen kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, doch per E-Mail zu antworten, oder mir anderenfalls den wichtigen Grund zu erläutern, auf den Sie sich stützen. Diesbezüglich sind Sie nämlich darlegungspflichtig. Ich zitiere aus dem Rechtsgutachten zu "Topf Secret" von Geulen & Klinger, S. 25 (abrufbar unter https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/): „Die Darlegungslast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt – schon wegen des Regel-Ausnahmeverhältnisses von Antragsbegehren und wichtigem Grund – die Behörde (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 – BVerwG 7 C 64.95 – BVerwGE 102, 282 (288) und 25. März 1999 – BVerwG 7 C 21.98 – BVerwGE 108, 369 (378 f.), jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 2 UIG a. F; VG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2009 – 2 A 109.08, juris Rn. 37; VG Berlin, Urteil vom 01. Juni 2012 – 2 K 177.11, juris Rn. 37 jeweils zu § 1 Abs. 2 IFG).“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Neckar-Odenwald-Kreis - Veterinäramt
Auskunft 1. Betriebsprüfung am 10.12.2016 Dichtgummis der Schublade unter der Anrichte waren schadhaft. Allergenke…
Von
Neckar-Odenwald-Kreis - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
3. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
528,0 KB
1. Betriebsprüfung am 10.12.2016 Dichtgummis der Schublade unter der Anrichte waren schadhaft. Allergenkennzeichnung war nicht vollständig. Maßnahme: mündliche Belehrung 2. Betriebsprüfung am 24.04.2019 Im Kühlhaus war der Verdampfer leicht verflust. Die Mövenpick-Eistruhe war im Randbereich des Deckels leicht verschmutzt. Maßnahme: mündliche Belehrung