Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Müllheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus Krone
Rosenbergstraße 8
79379 Müllheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Mängel bei der Kontrolle am 12.10.2016:
1. Fehlender Warmwasseranschluss am Handwaschbecken in der Küche.
2. Falsch beschaffene Wandoberfläche in Lager und Backraum.
3. Fehlende Kantenschutzabdeckungan der Teigrührmaschine.
4. Fehlendes Insektengitter am Fenster des Backraumes.
5. Betriebsfremde Gegenstände im Backraum.
Maßnahmen und Entscheidungen: Belehrung

Mängel bei der Kontrolle am 08.04.2015:
1. Fehlender Warmwasseranschluss am Handwaschbecken in der Küche.
2. Unsachgemäße Lagerung von Lebensmittel.
3. Falsch beschaffene Wandoberfläche in Lager und Backraum.
4. Fehlende Kantenschutzabdeckung an der Teigrührmaschine
5. Fehlendes Insektengitter am Fenstre des Backraumes.
6. Betriebsfremde Gegenstände im Backraum.
Maßnahmen und Entscheidungen: Belehrung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Müllheim [#163663]
Datum
12. August 2019 22:14
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus Krone Rosenbergstraße 8 79379 Müllheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen D…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Weitergeleitet: Weitergeleitet: Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Müllheim [#163663]
Datum
13. August 2019 09:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre VIG-anfrage vom 12.08.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Beantwortung…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. August 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Beantwortung "aus Datenschutzgründen"
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Müllheim“ vom…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage ist möglich - Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Müllheim [#163663]
Datum
1. Februar 2020 13:08
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Müllheim“ vom 12.08.2019 (#163663) ist vermutlich untergegangen. Daher erinnere ich Sie daran, dass der Fall noch nicht abgeschlossen ist. Wie Sie wissen, wäre mittlerweile Untätigkeitsklage möglich, daher bitte ich Sie um zeitnahe Bearbeitung meines Anliegens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163663 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid aufgrund Ihres Antrages vom 12.08.2019 werden wir Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Verbraucherin…
aufgrund Ihres Antrages vom 12.08.2019 werden wir Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) den begehrten Informationsanspruch erfüllen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihren positiven Bescheid vom 13.02.2020 auf meine VIG-Anfrage „K…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Müllheim [#163663]
Datum
24. April 2020 20:20
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihren positiven Bescheid vom 13.02.2020 auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Krone, Müllheim“ vom 12.08.2019 (#163663). Die von Ihnen genannte Frist ist seit über einem Monat abgelaufen. Eine gerichtliche Untersagung der Auskunftserteilung scheint nicht vorzuliegen, weil ich keine Beiladung vom Verwaltungsgericht erhalten habe. Daher frage ich höflich nach dem aktuellen Sachstand und bitte, die angekündigte Auskunft unverzüglich zu übersenden. Ebenfalls erlaube ich mir, Sie an die weiteren noch nicht beauskunfteten Verfahren zu erinnern, die noch nicht einmal beschieden wurden, obwohl die Antragstellung teilweise schon über neun Monate (!) zurück liegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) unter anderem ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Von „zeitnah“ kann hier wirklich nicht mehr die Rede sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163663 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft Mängel bei der Kontrolle am 12.10.2016: 1. Fehlender Warmwasseranschluss am Handwaschbecken in der Küche…
Mängel bei der Kontrolle am 12.10.2016: 1. Fehlender Warmwasseranschluss am Handwaschbecken in der Küche. 2. Falsch beschaffene Wandoberfläche in Lager und Backraum. 3. Fehlende Kantenschutzabdeckungan der Teigrührmaschine. 4. Fehlendes Insektengitter am Fenster des Backraumes. 5. Betriebsfremde Gegenstände im Backraum. Maßnahmen und Entscheidungen: Belehrung Mängel bei der Kontrolle am 08.04.2015: 1. Fehlender Warmwasseranschluss am Handwaschbecken in der Küche. 2. Unsachgemäße Lagerung von Lebensmittel. 3. Falsch beschaffene Wandoberfläche in Lager und Backraum. 4. Fehlende Kantenschutzabdeckung an der Teigrührmaschine 5. Fehlendes Insektengitter am Fenstre des Backraumes. 6. Betriebsfremde Gegenstände im Backraum. Maßnahmen und Entscheidungen: Belehrung