Kontrollbericht zu Gasthaus Otto, Königswinter

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Gasthaus Otto
Steinringer Straße 5
53639 Königswinter

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus Otto, Königswinter [#250949]
Datum
9. Juni 2022 13:03
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus Otto Steinringer Straße 5 53639 Königswinter 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250949/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier un…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus Otto, Königswinter [#250949]
Datum
27. Juni 2022 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeichen 39 VIG Gasthaus Otto, Königswinter II bearbeitet. Dieses Aktenzeichen bitte ich im weiteren Schriftverkehr stets anzugeben. Gemäß § 4 Abs. 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann und der Antragsteller auf diese Quellen hingewiesen worden ist. Daher informiere ich Sie darüber, dass die Zeitpunkte und entsprechenden Kontrollberichte der beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem von Ihnen angefragten Betrieb bereits unter der Anfrage #233076 von hier zur Verfügung gestellt und anschließend von der anfragenden Person über dieses Internetportal veröffentlicht wurden. Insofern können Sie sich diese Informationen bereits selber aus einer öffentlich zugänglichen Quelle beschaffen. Hinsichtlich der weiteren amtlichen Kontrollen des Lebensmittelunternehmens aus den Vorjahren (27.06.2017-14.10.2020) ist der von Ihnen angefragte Betrieb als Dritter im vorliegenden Verfahren zu beteiligen. Somit verlängert sich die regelmäßige Auskunftsfrist auf zwei Monate gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG. Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags kommen wird. Aufgrund nach wie vor anhaltender Personalengpässe im Veterinäramt können leider nicht alle Aufgaben in den gebotenen Fristen erledigt werden. Verfahren in den Bereichen Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Verbraucherschutz müssen bevorzugt bearbeitet werden, da es hier um die Gesunderhaltung von Menschen und Tieren geht. Zudem müssen vorrangig Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen für wirtschaftliche Betätigungen der Bürgerinnen und Bürger in den genannten Bereichen erteilt werden. Ich werde versuchen Ihre Informationsersuchen nach IFG NRW, VIG o. ä. so zügig wie möglich zu bearbeiten. Dass es dabei zu evtl. Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen für Auskunftserteilungen gemäß § 5 Abs. 2 VIG kommt, kann bedauerlicherweise der Fall sein. Abschließend möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Auskunft: - Kontrolle am 13.05.2019: kein Verstoß - Kontrolle am 16.03.2018: kein Verstoß - Kontrolle am 15.02.20…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft: - Kontrolle am 13.05.2019: kein Verstoß - Kontrolle am 16.03.2018: kein Verstoß - Kontrolle am 15.02.2018: 7 Verstöße