2020-02-10VIGBesuchsbericht

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Zum Lamm, Schorndorf

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Landratsamt Rems-Murr-Kreis Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung                        Besuchsbericht Standort Gasthaus zum Lamm Talauenstr. 2 D-73614 Schorndorf Schornbach Besuch am 10.02.2020 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr Durchgeführt von Begleitpersonal Sei- ten des Betriebes Ergebnisse des Betriebsbesuches: Nr. Verstoß/Behebung 1    Verstoß: Wände: 1. In der Wurstküche waren in den Wandfliesen an der ehemaligen Räucherei teilweise unverschlossene Bohrlöcher. 2. Die Wandfläche neben dem Gasherd war beschädigt, die Wandfliesen fingen an sich zum Teil abzulösen. Behebung: Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel I, Nr. 1 Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen sauber und stets instand gehalten sein. 2    Verstoß: Dunstabzugshaube: 1. An der Seitenfläche der Dunstabzugshaube trat Fett aus und legte sich an die Seiten- ränder. Die Grundreinigung und die Sanierung ist geplant und der Auftrag bereits verge- ben. 2. Der Deckenbelag um den Deckenträger in der Küchenmitte war beschädigt, es be- steht die Gefahr des Ablösens und der Kontamination der Lebensmittel. Laut Aussage des Betreibers ist die Sanierung bereits geplant. Behebung: Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel I, Nr. 1 Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen sauber und stets instand gehalten sein. 3    Verstoß: Theke: 1. An der Durchreiche zwischen Küche und Theke war an der Seite der Kunststoffbelag seitlich beschädigt, so dass die raue und schlecht zu reinigende Oberfläche sichtbar wurde. Seite 1 von 2
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Behebung: Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel II, Nr. 1f Flächen (ein- schließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umge- gangen wird, und insbesondere Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderli- chenfalls zu desinfizieren sein. 4     Verstoß: Fasskühlraum: 1. Der Fußboden des Fasskühlraum war mit beschichtenden Pressspanplatten ausge- legt, die an den Seitenflächen teilweise abgenutzt, so dass das Pressspan sichtbar wur- de und sich bereits ablöste. Laut Aussage des Betreibers ist eine Sanierung des Rau- mes geplant. Behebung: Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel II, Nr. 1a Die Bodenbeläge sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Angewandte Rechtsvorschriften: Verordnung (EG) 178/2002, Verordnung (EG) 852/2004, Verordnung (EG) 853/2004, Lebensmittel- und Futtermit- telgesetzbuch (LFGB), Rechtsverordnungen Seite 2 von 2
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