Kontrollbericht zu Gasthaus zum Raben, Bad Saulgau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus zum Raben
Pfarrstraße 6
88348 Bad Saulgau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    24. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus zum Raben, Bad Saulgau [#59216]
Datum
24. Februar 2019 23:12
An
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus zum Raben Pfarrstraße 6 88348 Bad Saulgau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in das von Ihnen unten genannte Gasthaus zum Raben ist bei uns abgemeldet. Bitte teilen …
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus zum Raben, Bad Saulgau [#59216]
Datum
14. März 2019 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Landkreis-Sigmaringen.jpg
71,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in das von Ihnen unten genannte Gasthaus zum Raben ist bei uns abgemeldet. Bitte teilen Sie uns den Namen der Gaststätte mit, über die Sie Auskunft erteilt haben möchten. Landkreis Sigmaringen Veterinärdienst und Verbraucherschutz Gorheimer Allee 4 72488 Sigmaringen Tel: +49 7571 102-7521 Fax: +49 7571 102-7599 <<E-Mail-Adresse>> www.landkreis-sigmaringen.de
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Nachtrag: Bitte senden Sie bitte Ihre Meldung an die e'Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Sehr ge…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus zum Raben, Bad Saulgau [#59216]
Datum
14. März 2019 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Landkreis-Sigmaringen.jpg
71,0 KB
Nachtrag: Bitte senden Sie bitte Ihre Meldung an die e'Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrtAntragsteller/in das von Ihnen unten genannte Gasthaus zum Raben ist bei uns abgemeldet. Bitte teilen Sie uns den Namen der Gaststätte mit, über die Sie Auskunft erteilt haben möchten.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Gasthaus zum Raben Sehr geehrtAntragsteller/in auf unsere Mail vom 14. März 2019 haben Sie nicht geantwortet. Wi…
Nicht-öffentliche Anhänge:
Landkreis-Sigmaringen.jpg
71,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in auf unsere Mail vom 14. März 2019 haben Sie nicht geantwortet. Wir bitten Sie, uns bis 15.04. 2019 mitzuteilen, über welche Gaststätte Sie Auskunft erhalten möchten. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt von Ihnen keine Nachricht erhalten, sehen wir Ihr Auskunftsverlangen als erledigt an. Mit freundlichem Gruß