Kontrollbericht zu Gasthaus zum Taunus, Taunusstein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus zum Taunus
Scheidertalstraße 1-3
65232 Taunusstein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus zum Taunus, Taunusstein [#46738]
Datum
21. Januar 2019 01:53
An
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus zum Taunus Scheidertalstraße 1-3 65232 Taunusstein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Post kam als unzustellbar zurück, da unter der angegebenen Adresse n…
Von
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
31. Januar 2019 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
2,4 KB


Post kam als unzustellbar zurück, da unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln war. Mit freundlichen Grüßen

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Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in die Beantwortung ihrer Anfrage erfo…
Von
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
18. Februar 2019 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

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2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die Beantwortung ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch, dies ist nur möglich, wenn Ihre Adresse korrekt angegeben wurde. Mit freundlichen Grüßen