Kontrollbericht zu Gasthaus zur Blume, Kandern

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus zur Blume
Basler Straße 8
79400 Kandern

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebskontrolle am 21.02.2020 ergab einen Mangel: Es wurden offene Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können.
Es wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen.
Die Betriebskontrolle vom 26.04.2022 war ohne Beanstandung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus zur Blume, Kandern [#247130]
Datum
24. April 2022 18:25
An
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus zur Blume Basler Straße 8 79400 Kandern 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247130/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 24.04.2022. Wir werden Ihre Anfrage z…
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Gasthaus zur Blume, Kandern [#247130]
Datum
26. April 2022 10:51
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 24.04.2022. Wir werden Ihre Anfrage zeitnah bearbeiten und Sie erhalten Nachricht von uns. Mit freundlichen Grüße
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Erfolgreicher Bescheid. Information wird noch zugestellt Erfolgreicher Bescheid. Information wird noch zugestellt
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid. Information wird noch zugestellt
Datum
20. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreicher Bescheid. Information wird noch zugestellt
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Erfolgreiche Antwort - Lörrach - Gasthaus Blume Erfolgreiche Antwort - Lörrach - Gasthaus Blume Die Betriebskontro…
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreiche Antwort - Lörrach - Gasthaus Blume
Datum
8. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreiche Antwort - Lörrach - Gasthaus Blume Die Betriebskontrolle am 21.02.2020 ergab einen Mangel: Es wurden offene Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können. Es wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erfolgreiche Antwort - Lörrach - Gasthaus Blume [#247130] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die I…
An Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erfolgreiche Antwort - Lörrach - Gasthaus Blume [#247130]
Datum
12. Juni 2022 07:49
An
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Informationen zum Gasthaus Blume. Zeichen: 22.505.000 Können Sie mir noch das Datum der zweiten Kontrolle und dessen Ergebnis mitteilen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247130/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
AUTO: Kathrin Schaeuble ist außer Haus (Rückkehr am 14.06.2022 08:00) Ich bin ab 09.06.2022 16:45 abwesend und keh…
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AUTO: Kathrin Schaeuble ist außer Haus (Rückkehr am 14.06.2022 08:00)
Datum
12. Juni 2022 07:49
Status
Warte auf Antwort
Ich bin ab 09.06.2022 16:45 abwesend und kehre zurück am 14.06.2022 08:00. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] verbraucherschutz@loerrach-landkreis.de. Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "AW: Erfolgreiche Antwort - Lörrach - Gasthaus Blume [#247130]". Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.

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Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Antwort: AW: Erfolgreiche Antwort - Lörrach - Gasthaus Blume [#247130] Sehr << Antragsteller:in >> di…
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Erfolgreiche Antwort - Lörrach - Gasthaus Blume [#247130]
Datum
14. Juni 2022 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> die zweite Kontrolle fand am 26.04.2022 statt und war ohne Beanstandung. Mit freundlichen Grüßen