Kontrollbericht zu Gasthaus zur Krone, Eußenheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus zur Krone
Hundsbacher Str. 22
97776 Eußenheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Main-Spessart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus zur Krone, Eußenheim [#46546]
Datum
20. Januar 2019 14:42
An
Landratsamt Main-Spessart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus zur Krone Hundsbacher Str. 22 97776 Eußenheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Main-Spessart
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr mit E-Mail gestellter Antrag vom 20.01.2019 ist hier eingegangen. Leider ist dies…
Von
Landratsamt Main-Spessart
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthaus zur Krone, Eußenheim [#46546]
Datum
21. Januar 2019 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr mit E-Mail gestellter Antrag vom 20.01.2019 ist hier eingegangen. Leider ist dieser unvollständig. Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag den Namen und die vollständige Anschrift des Antragstellers enthalten. Wie Sie Ihrer E-Mail vom 20.01.2019 entnehmen können, fehlt bei Ihrer Adressangabe der Wohnort. Weiterhin muss ich Sie darauf hinweisen, dass eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist, solange Sie Ihren Widerspruch hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten an den Betrieb, auf welchen sich Ihr Antrag bezieht, aufrechterhalten. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG legt die Behörde einem Dritten (hier also dem Betrieb) auf Nachfrage Name und Anschrift des Antragstellers offen. Es handelt sich insoweit um eine gebundene Entscheidung, d.h. wenn der Betrieb nachfragt, sind diesem Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Die Frist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 VIG beginnt erst zu laufen, wenn Ihr Antrag vollständig vorliegt und Sie Ihren Widerspruch hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten zurückgenommen haben. Mit freundlichen Grüßen