Kontrollbericht zu Gasthof Hinterbrühl, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthof Hinterbrühl
Hinterbrühl 2
81479 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthof Hinterbrühl, München [#229020]
Datum
24. September 2021 19:37
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthof Hinterbrühl Hinterbrühl 2 81479 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229020/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Hinterbrühl, Münche…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthof Hinterbrühl, München [#229020]
Datum
28. Oktober 2021 14:45
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Hinterbrühl, München“ vom 24.09.2021 (#229020) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229020/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. D…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthof Hinterbrühl, München [#229020]
Datum
1. April 2022 13:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Da der Betrieb unter Umständen über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss, wird die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation verzögert sich die Sachbearbeitung zusätzlich. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in Um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, bitten wir um Rücknahme Ihres Widerspruchs ge…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthof Hinterbrühl, München [#229020]
Datum
5. April 2022 09:53
Status
Sehr Antragsteller/in Um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, bitten wir um Rücknahme Ihres Widerspruchs gegen die Datenweitergabe an Dritte. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn ein Einverständnis von Ihnen vorliegt, dass der abgefragte Betrieb Ihre Angaben auf Nachfrage erhalten darf. Wir bitten um Ihre Rückmeldung bezüglich des Widerspruches bis spätestens 11.04.22. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> die Daten können weitergegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in An…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthof Hinterbrühl, München [#229020]
Datum
5. April 2022 10:21
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Daten können weitergegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229020/