Kontrollbericht zu Gasthof Inselkammer, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthof Inselkammer
Hohenbrunner Straße 8
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthof Inselkammer, Höhenkirchen-Siegertsbrunn [#158128]
Datum
13. Juli 2019 10:59
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthof Inselkammer Hohenbrunner Straße 8 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Ihre VIG Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist…
Von
Landratsamt München
Betreff
Ihre VIG Anfrage
Datum
15. Juli 2019 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund der Vielzahl, der beim Landratsamt München eingegangenen Anfragen, die 2-Monatsfrist höchstwahrscheinlich nicht einhalten können. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre VIG Anfrage [#158128] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht z…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre VIG Anfrage [#158128]
Datum
17. August 2019 09:16
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Inselkammer, Höhenkirchen-Siegertsbrunn“ vom 13.07.2019 (#158128) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung Ihres Antrags auf Informationserteilung nach VIG teilen wir Ihnen mit, dass de…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthof Inselkammer, Höhenkirchen-Siegertsbrunn [#158128]
Datum
4. Oktober 2021 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung Ihres Antrags auf Informationserteilung nach VIG teilen wir Ihnen mit, dass der angefragt Betrieb bereits längere Zeit, unserer Kenntnis nach schon vor Ihrer Anfrage, geschlossen ist. Der Zweck des VIG, Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern, kann bei einem Betrieb, der nicht mehr existiert, nicht mehr erreicht werden. Mit freundlichen Grüßen