Kontrollbericht zu Gasthof Zur Post, Schloß Holte-Stukenbrock

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthof Zur Post
Hauptstraße 13, Schloß Holte-Stukenbrock

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthof Zur Post, Schloß Holte-Stukenbrock [#37642]
Datum
14. Januar 2019 18:54
An
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthof Zur Post Hauptstraße 13, Schloß Holte-Stukenbrock 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Herausgabe der Betriebsbesichtigungsbögen über die letzten 2 durchgefü…
Von
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthof Zur Post, Schloß Holte-Stukenbrock [#37642]
Datum
18. Januar 2019 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Herausgabe der Betriebsbesichtigungsbögen über die letzten 2 durchgeführten Kontrollen des Betriebes Gasthof Zur Post Hauptstraße 13, << Adresse entfernt >> ist hier eingegangen. Da ich den Inhaber dieses Betriebes vor Herausgabe der Informationen an Sie nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW anhören muss, verlängert sich die Frist bezüglich der Bescheidung Ihres Antrags auf 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für Ihre Antwort. Ich habe noch zwei Fragen. Warum wird der Betreiber v…
An Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthof Zur Post, Schloß Holte-Stukenbrock [#37642]
Datum
18. Januar 2019 18:55
An
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für Ihre Antwort. Ich habe noch zwei Fragen. Warum wird der Betreiber vor Herausgabe angehört? Werden dem Betreiber meine Daten mitgeteilt? Falls ja. Welche? Vielen Dank für Ihre Mühe. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen vom 18.01.2019 bezügli…
Von
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
21. Januar 2019 13:54
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

image001.jpg
5,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen vom 18.01.2019 bezüglich der Übersendung der Kontrollberichte über den "Gasthof zur Post" in Schloß Holte- Stukenbrock beantworte ich wie folgt: Zu 1. Nach § 5 Abs. 1 VIG bin ich verpflichtet, den Inhaber / Betreiber des "Gasthofes zur Post" vor Übersendung der letzten beiden Betriebsbesichtigungsbögen an Sie nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein- Westfalen anzuhören, da seine rechtlichen Interessen durch die Weitergabe der in den Betriebsbesichtigungsbögen getroffenen Feststellungen berührt sein könnten. Zu 2. Nach § 5 Abs. 2 muß ich dem Inhaber / Betreiber des "Gasthofes zur Post" auf seine Nachfrage hin , Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#37642] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für I…
An Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#37642]
Datum
20. Februar 2019 00:04
An
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#37642] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Information…
An Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#37642]
Datum
16. März 2019 07:36
An
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Zur Post, Schloß Holte-Stukenbrock“ vom 14.01.2019 (#37642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>