Kontrollbericht zu Gaststätte Badenburg Ritterkeller, Gießen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gaststätte Badenburg Ritterkeller
Inselweg 122
35396 Gießen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gaststätte Badenburg Ritterkeller, Gießen [#261589]
Datum
23. Oktober 2022 19:17
An
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte Badenburg Ritterkeller Inselweg 122 35396 Gießen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261589/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 23.10.2022 ist bei mir eingegangen. Leider sind Ihre Adr…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gaststätte Badenburg Ritterkeller, Gießen [#261589]
Datum
24. Oktober 2022 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 23.10.2022 ist bei mir eingegangen. Leider sind Ihre Adressangaben unvollständig. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz ist es erforderlich, dass Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Ich bitte daher um Mitteilung Ihrer vollständigen und aktuellen Postanschrift. Erst danach kann Ihre Anfrage weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [ges…
An Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gaststätte Badenburg Ritterkeller, Gießen [#261589]
Datum
24. Oktober 2022 10:15
An
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 261589 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrter [geschwärzt], teilen Sie uns bitte noch Ihren korrekten Namen mit. In Ihrer letzten E-Mail gaben S…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gaststätte Badenburg Ritterkeller, Gießen [#261589]
Datum
24. Oktober 2022 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [geschwärzt], teilen Sie uns bitte noch Ihren korrekten Namen mit. In Ihrer letzten E-Mail gaben Sie [geschwärzt] sowie [geschwärzt] als Nachnamen an. Die künftige Korrespondenz erfolgt auf dem Postweg, um Ihre Identität zu verifizieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>…
An Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gaststätte Badenburg Ritterkeller, Gießen [#261589]
Datum
24. Oktober 2022 11:15
An
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>. Es handelte sich dabei um einen Rechtschreibfehler. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261589/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz Es wurden bei den letzten beiden Kontrollen keine Bea…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
15. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
276,9 KB
Es wurden bei den letzten beiden Kontrollen keine Beanstandungen gefunden.