Kontrollbericht zu Gaststätte "EssZimmer", Zeil a

Anfrage an: Landratsamt Haßberge

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gaststätte "EssZimmer"
Bahnhofstraße 2
97475 Zeil a. Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Haßberge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gaststätte "EssZimmer", Zeil a [#160650]
Datum
29. Juli 2019 08:30
An
Landratsamt Haßberge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte "EssZimmer" Bahnhofstraße 2 97475 Zeil a. Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Haßberge
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem VIG ist beim Landratsamt Haßberge eingegangen. Ihr Antrag kann …
Von
Landratsamt Haßberge
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Gaststätte "EssZimmer", Zeil a [#160650]
Datum
30. Juli 2019 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem VIG ist beim Landratsamt Haßberge eingegangen. Ihr Antrag kann noch nicht bearbeitet werden, da Postleitzahl und Wohnort zu den Angaben Ihrer Adresse fehlen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet sind, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Bitte übermitteln Sie uns bis spätestens 05.08.2019 die in Rede stehenden Daten, bis dahin wird die Bearbeitung der o. g. Anfrage zurückgestellt. Ferner bitten wir um Mitteilung, wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe den Antrag zurück! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller…
An Landratsamt Haßberge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Gaststätte "EssZimmer", Zeil a [#160650]
Datum
30. Juli 2019 16:15
An
Landratsamt Haßberge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe den Antrag zurück! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Haßberge
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung vom 30. Juli 2019 (Email), dass Sie den oben genannten Antrag zurück…
Von
Landratsamt Haßberge
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Gaststätte "EssZimmer", Zeil a [#160650]
Datum
2. August 2019 11:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung vom 30. Juli 2019 (Email), dass Sie den oben genannten Antrag zurückziehen möchten, ist hier eingegangen. Der oben genannte Antrag wird aufgrund Ihrer Mitteilung nicht mehr weiter bearbeitet und gilt somit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen