Kontrollbericht zu Gaststätte Schulz, Berlin

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Gaststätte Schulz
Plönzeile 21
12459 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte >>>>> Anm.: Zur Abwechslung habe ich diesmal am 09.03.2022 ZUERST eine…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
6. Mai 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
>>>>> Anm.: Zur Abwechslung habe ich diesmal am 09.03.2022 ZUERST eine Fax-Anfrage gestellt. <<<<< PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte Schulz Plönzeile 21 12459 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte >>>>> Anm.: Am 06.05.2022 gesendete Nachfrage zur von der Behörde ignori…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
6. Mai 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
>>>>> Anm.: Am 06.05.2022 gesendete Nachfrage zur von der Behörde ignorierten Fax-Anfrage vom 09.03.2022. <<<<< PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Gaststätte Schulz, Berlin" vom 09.03.2022 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Nicht einmal mit Ihrem schlampig hingerotzen Standardschreiben. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich unverzüglich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gaststätte Schulz, Berlin [#248444]
Datum
6. Mai 2022 18:45
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte Schulz Plönzeile 21 12459 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248444/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Anforderung einer Ausweiskopie. Die Behörde äussert gewohnheitsmäßig Bödsinn, um sich vor der Arbeit zu drücken: …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Anforderung einer Ausweiskopie. Die Behörde äussert gewohnheitsmäßig Bödsinn, um sich vor der Arbeit zu drücken: ----- Schnipp 8-< ------------------------- Im Antrag ist formuliert: "Ich weise daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte i. S. d. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn der betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragt. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurückziehe. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen." Diese Bitte hat einen bedingenden Charakter (vgl. §133 BGB). [Blablabla ... Laber ... Fasel ... Sülz ...] ----- >-8 Schnapp ------------------------- Warum das Blödsinn ist? Weil der angeblich aus der Anfrage zitierte Text NICHT in der Anfrage enthalten ist. Das wurde der dysfunktionalen Behörde bereits wiederholt mitgeteilt. Sie versendet jedoch weiterin beratungsresistent diesen Mist. Abgerundet wird das Schreiben mit Geschwurbel zum Veröffentlichungsverbot.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelauf…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
20. Mai 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 03.05.2022 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Gaststätte Schulz, Berlin" [#248444] vom 06.05.2022 enthält – wie alle Ihre bisherigen Schreiben – Unfug. So behaupten Sie beispielsweise tatsachenwidrig, dass mein Antrag folgende Formulierung enthält: "Ich weise darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte i. S. f. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn der betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragt. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurückziehe. Einer Bescheidung des Antrags steht diese nicht entgegen." Der Wahrheitsgehalt wird auch durch fortgesetzte Wiederholung nicht zunehmen. Kurz: Das angebliche Zitat ist falsch, da meine VIG-Anfrage diesen Text NICHT enthält. Ihr Fehlschluss einer Nichtberarbeitungsfähigkeit der auf dieser Phantasiebehauptung basiert ist damit hinfällig. Ihrer Anforderung einer Ausweiskopie widerspreche ich wie gewohnt. Diesebezüglich verweise ich auf ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Augsburg (Au 9 K 21.667), nach dem Sie bei grundsätzlich bei keiner Anfrage auf einer privaten Postadresse bestehen dürfen. Ee dürfte zudem Einigkeit darüber herrschen, dass Ihre "Identitätszweifel" nach inzwischen mehr als 15 korrekt zugesellten Briefen an mich nur ein Vorwand ist, um die Bearbeitung von VIG-Anfragen zu verweigern. Wie die Übersicht bei FragDenStaat zeigt, haben Sie hunderte Anfragen nach dem VIG nicht bearbeitet. Nach meinem Kenntnisstand haben Sie zu keiner einzigen VIG-Anfrage die angefragten Informationen herausgegeben. Insofern ist Ihr Hinweis zur Antragsbearbeitungszeit eine Frechheit. Meinen Antrag erhalte ich aufrecht. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Gaststätte Schulz, Berlin“ wurde von Ihnen …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gaststätte Schulz, Berlin [#248444]
Datum
12. Juni 2022 22:24
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Gaststätte Schulz, Berlin“ wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Aber das scheint Ihnen ja egal zu sein. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248444/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Gaststätte Schulz, Berlin“ vom 06.05.2022 (#…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gaststätte Schulz, Berlin [#248444]
Datum
5. September 2022 12:41
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Gaststätte Schulz, Berlin“ vom 06.05.2022 (#248444) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Treptow-Köpenick sucks. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>