Kontrollbericht zu Gaststätte Werlestuben, Wesenberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gaststätte Werlestuben
Mittelstraße 2
17255 Wesenberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gaststätte Werlestuben, Wesenberg [#59652]
Datum
28. Februar 2019 11:59
An
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte Werlestuben Mittelstraße 2 17255 Wesenberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Auskunftsbescheid Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit entscheide ic…
Von
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Auskunftsbescheid
Datum
6. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
4,3 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit entscheide ich über die Gewährung der von Ihnen mit Antrag vom 28.02.2019 begehrten Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). 1. Nachgefragte Informationen Sie beantragten die Herausgabe folgender Informationen gemäß 8 2 Abs. 1 zu den Unternehmen Gaststätte Werlestuben in 17255 Wesenberg, Mittelstr. 2 sowie Fischerei Babke in 17252 Mirow, Babke 28: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. 2. Entscheidung über die Auskunftsgewährung Der Informationszugang wird gewährt. Für die Erteilung bin ich gemäß § 2 Abs. 2 zuständig. 3. Art der Auskunftserteilung Sie erhalten die Daten der beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen mit den dazu erfassten unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches und anderen geltenden Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts. Gaststätte Werlestuben: Das Gewerbe wurde zum 29.05.2018 abgemeldet. Fischerei Babke: Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 23.05.2018 und 04.06.2018 statt. Dabei wurden keine unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches und anderen geltenden Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts festgestellt. 4. Weitere Hinweise Die Auskünfte werden Ihnen als natürlicher Person gewährt. Eine Veröffentlichung aller Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Fälle, in denen diese Veröffentlichung erfolgen soll, sind in § 40 Abs. 1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch geregelt. Danach informiert die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass in Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes festgelegte zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden oder gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist. Die Veröffentlichung soll zukünftig auf 6 Monate Veröffentlichungsdauer beschränkt sein. Falls Sie die erteilten Informationen über das Internet veröffentlichen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Ihre personenbezogenen Daten werden gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Dieser Bescheid ergeht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 gebührenfrei. 5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden. Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Auskunftsbescheid (39.4) [#59652] Sehr geehrt<< Anrede >…
An Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Auskunftsbescheid (39.4) [#59652]
Datum
11. März 2019 14:19
An
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle und positive Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>