Kontrollbericht zu Gaststätte Zum Dorfwirt, Arnbruck

Anfrage an: Landratsamt Regen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gaststätte Zum Dorfwirt
Wittelsbacherstr. 4
93471 Arnbruck

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    14. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Regen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gaststätte Zum Dorfwirt, Arnbruck [#157746]
Datum
12. Juli 2019 11:44
An
Landratsamt Regen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte Zum Dorfwirt Wittelsbacherstr. 4 93471 Arnbruck 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Regen
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 12.07.2019 11:46 Uhr Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung…
Von
Landratsamt Regen
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 12.07.2019 11:46 Uhr
Datum
15. Juli 2019 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG per E-Mail vom 12.07.2019 11:46 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrags. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen außerdem Folgendes mit: Die Informationsgewährung wird, soweit dem Antrag entsprochen wird, aufgrund haftungsrechtlicher Fragestellungen ausschließlich postalisch erfolgen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Regen
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 12.07.2019 11:46 Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der…
Von
Landratsamt Regen
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 12.07.2019 11:46
Datum
15. Oktober 2019 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG per E-Mail vom 12.07.2019 11:46 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf unser E-Mail vom 15.07.2019 (siehe unten). Mit Schreiben vom 01.08.2019 haben wir Sie dann wie angekündigt u. a. über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert. Das Schreiben wurde an die von Ihnen im Antrag angegebene Postanschrift in der Tschechischen Republik adressiert. Auch die weiteren Schreiben im Verfahren wurden an die angegebene Adresse adressiert. Leider müssen wir feststellen, dass die Postanschrift nicht richtig ist. Alle Schreiben im Verfahren sind mittlerweile durch die Post mit dem Hinweis "Nicht existierende Adresse" an uns zurückgegeben worden. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Dritten (hier des Lebensmittelunternehmers) diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Wir geben Ihnen hiermit die Gelegenheit, Ihre Angaben zur Adresse (Postanschrift) bis zum 22.10.2019 zu korrigieren. Sollte dies nicht geschehen, so werden wir Ihren Antrag ablehnen, da wir ihn ohne entsprechende Angaben nicht bearbeiten können. Falls sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, teilen sie uns dies bitte schriftlich (per E-Mail oder Brief) an die unten genannte Adresse mit. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Regen
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 12.07.2019 11:46 Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der…
Von
Landratsamt Regen
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 12.07.2019 11:46
Datum
23. Oktober 2019 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG per E-Mail vom 12.07.2019 11:46 Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf unser E-Mail vom 15.10.2019 (siehe unten). Sie wurden gebeten, uns Ihre richtige Postanschrift bis zum 22.10.2019 mitzuteilen, da wir Ihren Antrag ohne den entsprechenden Angaben nicht weiter bearbeiten können. Sie sind der Bitte nicht nachgekommen. Wir können somit Ihren Antrag vom 12.07.2019 nicht bearbeiten. Ihr Antrag wird abgelehnt und wir sehen diesen als "Erledigt" an. Das Verfahren wird hiermit beendet. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen