Kontrollbericht zu Gaststätte zur Wartburg, Jena

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gaststätte zur Wartburg
Theo-Neubauer-Str. 12
07743 Jena

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gaststätte zur Wartburg, Jena [#36094]
Datum
14. Januar 2019 10:58
An
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte zur Wartburg Theo-Neubauer-Str. 12 07743 Jena 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir ei…
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Gaststätte zur Wartburg, Jena [#36094]
Datum
22. Januar 2019 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen

Topf Secret Akteneinsicht

Offenbar will die Behörde die Akteneinsicht nur vor Ort erlauben, statt eine Kopie zuzusenden. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und per Post beschieden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrtAntragsteller/in der Betreiber der Gaststätte "Zur Wartburg" hat uns aufgefordert den Namen…
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Gaststätte zur Wartburg, Jena [#36094]
Datum
18. Februar 2019 13:13
Status

Topf Secret Akteneinsicht

Offenbar will die Behörde die Akteneinsicht nur vor Ort erlauben, statt eine Kopie zuzusenden. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in der Betreiber der Gaststätte "Zur Wartburg" hat uns aufgefordert den Namen und die Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Dazu sind wir nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet. Wir bitten Sie uns bis zum 22.02.2019 mitzuteilen, ob Sie der Datenübermittlung zustimmen oder den Antrag nach VIG zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen