Kontrollbericht zu Gäubodenhof, Straubing

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gäubodenhof
Theresienplatz 32
94315 Straubing

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gäubodenhof, Straubing [#205822]
Datum
14. Dezember 2020 14:21
An
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gäubodenhof Theresienplatz 32 94315 Straubing 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205822/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit wird der Eingang ihrer Anfrage vom 14.12.2020 bestätigt. Aus ihrer Anfrage …
Von
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gäubodenhof, Straubing [#205822]
Datum
14. Dezember 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit wird der Eingang ihrer Anfrage vom 14.12.2020 bestätigt. Aus ihrer Anfrage geht nicht ihre vollständige Adresse hervor. Ohne entsprechende Angabe kann ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Sofern Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann ihr Antrag wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 3 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) abgelehnt werden, zumal Name und Anschrift nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage dem Dritten (Betrieb) offenzulegen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag [geschwärzt], die vollständige Adresse lautet [geschwärzt] in 94315 Straubing. ... Mit freundlichen G…
An Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gäubodenhof, Straubing [#205822]
Datum
16. Dezember 2020 22:12
An
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], die vollständige Adresse lautet [geschwärzt] in 94315 Straubing. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 205822 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei dem letzten Eintrag auf der Internetplattform "Topf secret" wurde der …
Von
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: [Vorsicht: Spam-Mail oder gefährdete URL?]AW: Kontrollbericht zu Gäubodenhof, Straubing [#205822]
Datum
22. Dezember 2020 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei dem letzten Eintrag auf der Internetplattform "Topf secret" wurde der Name des Behördenmitarbeiters in der Anrede nicht geschwärzt. Wir fordern Sie hiermit auf, dies nachzuholen. Folgender Hinweis: Bitte beachten Sie, dass auch Behördenmitarbeiter/-innen ein Recht auf Wahrung ihrer Daten haben. Falls Sie diese E-Mail im Internet veröffentlichen, müssen von Ihnen sämtliche personenbezogenen Daten geschwärzt werden. Dies gilt auch für Telefonnummern und E-Mail Adressen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> ihr Antrag vom 14.12.2020 wurde mit Schreiben vom 26.01.2021 abschließend…
Von
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gäubodenhof, Straubing [#205822]
Datum
5. Oktober 2022 09:37
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ihr Antrag vom 14.12.2020 wurde mit Schreiben vom 26.01.2021 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen