Kontrollbericht zu Geflügelhof Kurz, Sachsenheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Geflügelhof Kurz
Rechentshofer Straße 24
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Geflügelhof Kurz, Sachsenheim [#238519]
Datum
23. Januar 2022 01:46
An
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Geflügelhof Kurz Rechentshofer Straße 24 74343 Sachsenheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 238519 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Eingangsbestätigung
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
28. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Der Betrieb hat auf Nachfrage meinen Namen und me…
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
4. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Betrieb hat auf Nachfrage meinen Namen und meine Anschrift vom Landratsamt erhalten.
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
2. März 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
8,0 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#238519] Sehr geehrte Damen und Herren, mei…
An Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#238519]
Datum
13. März 2022 23:30
An
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Geflügelhof Kurz, Sachsenheim“ vom 23.01.2022 (#238519) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Ich weise darauf hin, dass über eine Fristverlängerung nach §5 Abs. 2 Satz 2 der Antragsteller zu unterrichten ist. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238519/
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Anträge auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz Az. 532-4283/ Nr. 371/21 und 375/22 Sehr Antragstell…
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff
Anträge auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
17. März 2022 07:29
Status
Warte auf Antwort
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1,2 KB


Az. 532-4283/ Nr. 371/21 und 375/22 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 13.03.2022. Unsere Entscheidung über Ihren Antrag zum Geflügelhof Kurz geht Ihnen nach Ablauf der Frist voraussichtlich Ende nächster Woche zu. Die gewährte Akteneinsicht kann grundsätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ludwigsburg erfolgen. Aus verschiedenen Gründen (z.B. Home-Office, Außendiensttermine, Fortbildungen, etc.) empfiehlt es sich jedoch einen Termin zu vereinbaren. Ggf. lässt sich auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten finden. Bitte schlagen Sie entweder für Sie passende Termine vor, ober setzten Sie sich mit uns telefonisch zur Terminvereinbarung in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Anträge auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz Az. 532-4283/ Nr. 371/21 und 375/22 Sehr Antragstell…
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff
Anträge auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
17. März 2022 07:29
Status
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1,2 KB


Az. 532-4283/ Nr. 371/21 und 375/22 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 13.03.2022. Unsere Entscheidung über Ihren Antrag zum Geflügelhof Kurz geht Ihnen nach Ablauf der Frist voraussichtlich Ende nächster Woche zu. Die gewährte Akteneinsicht kann grundsätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ludwigsburg erfolgen. Aus verschiedenen Gründen (z.B. Home-Office, Außendiensttermine, Fortbildungen, etc.) empfiehlt es sich jedoch einen Termin zu vereinbaren. Ggf. lässt sich auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten finden. Bitte schlagen Sie entweder für Sie passende Termine vor, ober setzten Sie sich mit uns telefonisch zur Terminvereinbarung in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen