genuss_und_harmonie_gastronomie_gmbh_bescheid_geschwaerzt.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Genuss & Harmonie Gastronomie GmbH, Karlsruhe“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier A; & yß; x B. & Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt Ordnungs-und Bürgeramt Gegen Zustellungsurkunde . Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe Melanie Welker Zimmer: 114 Telefon: 0721 133-7110 . Fax: 0721 133-957110 E-Mail: melanie.welker@oa.karlsruhe.de Haltestelle: Tullastraße 15. Juli 2019 Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 23. Mai 2019 Betrieb: Kantine 1 & 1 Internet AG, Ernst-Frey-Straße 9, 76135 Karlsruhe Sehr ech es ergeht folgender Bescheid: 1. Nach Prüfung Ihres Antrags vom 23. Mai 2019 auf Informationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wird dem betroffenen Lebensmittelunternehmer zeitgleich bekanntgegeben. Wir werden Ihnen die angeforderten Informationen frühestens mit Ablauf des 26. Juli 2019 in Form eines einfachen Briefes postalisch zukommen lassen. Der betroffene Betrieb hat die Möglichkeit bis zum vorgenannten Termin, gerichtlich gegen diese Entscheidung vorzugehen. 2. Im Rahmen der Anhörung hat der betroffenen Betrieb Ihre Daten angefragt und von uns mit Schreiben vom 19. Juni 2019 erhalten. 3. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.
«ir Sachverhalt: l. Mit Antrag vom 23. Mai 2019 haben Sie in Bezug auf den oben genannten Betrieb eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehört und über die an Sie zu übermittelnden Informationen unterrichtet. Gemäß 8 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach 8 38 Absatz 1 und 8 39 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit den 88 18 Absatz 4 und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG) ist demnach die Stadt Karlsruhe zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Gemäß 8 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben..Der Zugang zu Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde.
Hinweis: e Gemäß 8 5 Absatz 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage in den in 8 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung. e Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung beziehungsweise Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform „Topf- Secret” verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen Meinungsäußerungen über Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten. Mit freundlichen Grüßen ot KR 1 + ) Melanie Welker