Kontrollbericht zu Georgenhof, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Georgenhof
Friedrichstraße 1
80801 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Georgenhof, München [#149911]
Datum
10. Juni 2019 20:09
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Georgenhof Friedrichstraße 1 80801 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
EINGANGSBESTÄTIGUNG - Ihre VIG Anfrage zu Georgenhof, München [#149911] Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätig…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Betreff
EINGANGSBESTÄTIGUNG - Ihre VIG Anfrage zu Georgenhof, München [#149911]
Datum
12. Juni 2019 16:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Da der Betrieb unter Umständen über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss, kann die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG) betragen. Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Vollzugsbescheid
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Vollzugsbescheid
Datum
17. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Weitergabe der Information Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 10.0…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Weitergabe der Information
Datum
10. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,2 MB
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 10.06.2019 KVR-lIl/l12-Ste-VIG 10.07.2019 Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG); hier: Antrag auf lnformationsgewährung vom 10.06.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebes „Georgenhof‘ (Lamys GmbH), Friedrichstr. 1, 80801 München Sehr geehrteAntragsteller/in die Firma Lamys GmbH hat gegen die Entscheidung der Landeshauptstadt München über die Weitergabe der Kontrollergebnisse an Sie einstweiligen Rechtsschutz eingelegt. Bis zur Entscheidung des Gerichts werden daher keine Auskünfte an Sie erteilt. In Ihrem Fall wird das Verfahren vor dem Bayersichen Vewvaltungsgericht München anhängig und Sie als Antragsteller werden durch das Gericht beigeladen. Das Gericht wird Sie in Kürze kontaktieren, da Sie beigeladen werden. Sollten Sie zwischenzeitlich kein Interesse mehr an der Infomation haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Weiterhin möchten Wir Sie betreffend Ihres Antrages nach dem VIG wie folgt informieren. Einerseits wurde der Lamys GmbH gemäß 5 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihr Name und Ihre Anschrift offen gelegt. Anderselts hat die Lamys GmbH eine Rechtsanwaltskanzlel damit beauftragt die rechtlichen Interessen der Lamys GmbH in dieser Sache zu vertreten. In diesem Fall wird das Verfahren vor dem Bayersichen Verwaltungsgericht München anhängig und Sie als Antragsteller werden durch das Gericht beigeladen. Wir möchten Sie dahingehend informieren, dass ein bevorstehendes Gerichtsverfahren in der Hauptsache — ob wir die von Ihnen beantragten Informationen herausgeben dürfen — sehr Iangwierig sein kann und unter Umständen Jahre dauern wird bis eine Entscheidung getroffen wird. Zudem können erhöhte Kosten entstehen, wenn Sie nach Klageerhebung die beantragten Informationen nicht mehr begehren. Wir sind der Meinung, dass Sie diese Information erhalten sollten, wenn es Ihnen um aktuelle Informationen des Betriebes geht. Vielen Dank.

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Amtsgericht München
Prozess im Gange Es gab verschiedene und ausführliche Korrespondenz zu dem Thema. Die Betreiberin des Georgenhofs …
Von
Amtsgericht München
Via
Briefpost
Betreff
Prozess im Gange
Datum
20. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Es gab verschiedene und ausführliche Korrespondenz zu dem Thema. Die Betreiberin des Georgenhofs versucht mit allen mitteln die Herausgabe der Dokumente zu verzögern und die Stadt München und die Betreiberin führen seit mehreren Monaten einen Rechtsstreit. Das Amtsgericht hat keine der Beschwerden des Anwalts der Betreiberin angenommen, der Prozess wird jedoch verzögert.