Kontrollbericht zu Gero Graf v. Hardenberg Landwirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Gero Graf v. Hardenberg Landwirtschaft
Gut Holtau 1
29803 Winsen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Mit Ausnahme personenbezogener Daten beantrage ich die Herausgabe vollständiger, ungeschwärzter Informationen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gero Graf v. Hardenberg Landwirtschaft [#238992]
Datum
27. Januar 2022 12:20
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gero Graf v. Hardenberg Landwirtschaft Gut Holtau 1 29803 Winsen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. Mit Ausnahme personenbezogener Daten beantrage ich die Herausgabe vollständiger, ungeschwärzter Informationen.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238992/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gero Graf v. Hardenberg Landwirtschaft [#238992]
Datum
8. Februar 2022 12:33
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in Der von Ihnen angegebene Betrieb wurde im letzten Jahr abgemeldet. Gem. § 1 VIG ist Ziel dieses Gesetzes mittels des freien Zugangs zu Daten einen transparenten Markt zu schaffen und den Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten und dem Schutz vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten zu verbessern. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 29.08.2021 (Az. 7 C 29.17) zu diesem Ziel ausgeführt, dass den Marktteilnehmern Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen, um Kauf- und Konsumentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen; auch in Kenntnis ggf. bestehender Missstände. Daraus ist ersichtlich, dass es sich um zukünftige Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher handelt. Für einen nicht mehr existierenden Betrieb können die Verbraucherinnen und Verbraucher keine weiteren Kauf- oder Konsumentscheidungen treffen. Weiter werden von einem nicht mehr existierenden Betrieb weder gesundheitsschädliche oder sonst unsichere Erzeugnissen und Verbraucherprodukten in den Verkehr gebracht noch können Täuschungen beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten erfolgen. Somit besteht kein schutzwürdiges Interesse im Sinn des Verbraucherinformationsgesetzes. Für den Fall, dass Sie den Antrag dennoch aufrecht erhalten, um Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg einzulegen, bitte ich um Mitteilung. In diesem Fall werde ich Ihnen einen Ablehnungsbescheid postalisch zustellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir einen Ablehnungsbescheid zu. Mit freundlichen Grüßen, Antrag…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gero Graf v. Hardenberg Landwirtschaft [#238992]
Datum
19. Februar 2022 18:39
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir einen Ablehnungsbescheid zu. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238992/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-594-CE-01415D Sehr Antragsteller…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gero Graf v. Hardenberg Landwirtschaft [#238992]
Datum
22. Februar 2022 14:40
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-594-CE-01415D Sehr Antragsteller/in der Bescheid wird Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Ablehnender Bescheid, da Betrieb abgemeldet.
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
930,2 KB
Ablehnender Bescheid, da Betrieb abgemeldet.