Kontrollbericht zu Gießkanne, Bremerhaven

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gießkanne
Rickmersstraße 64
27568 Bremerhaven

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die b…
An Lebensmittelüberwachung Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gießkanne, Bremerhaven [#143487]
Datum
18. Mai 2019 13:50
An
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gießkanne Rickmersstraße 64 27568 Bremerhaven 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Sehr geehrteAntragsteller/in Anhand des von Ihnen genannten Namens haben wir bereits eine Vielzahl von Anträgen m…
Von
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Betreff
20190520_Anfrage Identitätsnachweis wg. Antrag VIG_AW: Kontrollbericht zu Gießkanne, Bremerhaven [#143487]
Datum
20. Mai 2019 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in Anhand des von Ihnen genannten Namens haben wir bereits eine Vielzahl von Anträgen mit anderer Adresse erhalten, bei der sich nach Prüfung über die Einwohnermeldestelle herausstellte, dass diese Personen dort nicht wohnhaft sind. Wir bitten Sie daher, dieser Behörde einen Identitätsnachweis (Meldebestätigung) bis zum 11.06.2019 zuzusenden, dass Sie an der von Ihnen nun genannten Adresse wohnhaft sind. Sollte eine solche Meldebestätigung hier nicht eingehen, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet und der Vorgang abgeschlossen. Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die korrekten Angaben zu Ihrem Name und Wohnadresse machen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich …
An Lebensmittelüberwachung Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20190520_Anfrage Identitätsnachweis wg. Antrag VIG_AW: Kontrollbericht zu Gießkanne, Bremerhaven [#143487]
Datum
21. Mai 2019 10:05
An
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Ihrem Namen, allerdings mit einer abweichenden Adresse, sind bereits einige An…
Von
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Betreff
20190521_wg. Ihre Antwort zur Anfrage Identitätsnachweis wg. Antrag VIG_AW: Kontrollbericht zu Gießkanne, Bremerhaven [#143487]
Datum
21. Mai 2019 12:33
Status

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in unter Ihrem Namen, allerdings mit einer abweichenden Adresse, sind bereits einige Anträge hier gestellt worden, wobei sich aufgrund einer Prüfung der Angaben zur Wohnadresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt ergeben hatte, dass diese Person an der angegeben Adresse nicht gemeldet ist. Daher liegt auch hier der begründete Verdacht einer nicht korrekten Antragstellung vor, die wir vor der weiteren Bearbeitung überprüfen werden. Wir haben bei der für Ihre nun angegebene Adresse zuständigen Behörde eine Identitätsabfrage gestellt, deren Antwort wir vor der weiteren Bearbeitung abwarten werden. Da Sie offenbar nicht gewillt sind, dieser Behörde einen entsprechenden Identitätsnachweis zukommen zu lassen, wird sich die weitere Antragsbearbeitung verzögern. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag Namen und Anschrift des Antragstellers enthalten. Da die Bescheidung grundsätzlich postalisch erfolgt, sind sowohl der korrekte Name als auch die korrekte Anschrift für die Bearbeitung der Anträge und somit eine Erhebung der korrekten Daten erforderlich. Werden nachweislich fehlerhafte Angaben gemacht, kann eine Bescheidung nicht erfolgen. Zwar hat jeder (natürliche oder juristische Person) das Recht, die Auskünfte nach dem VIG einzuholen, diese Personen müssen aber auch real existieren. In Ihrem Fall liegen Zweifel an Ihrer Identität vor, so dass eine entsprechende Prüfung, insbesondere um einen Missbrauch der vereinfachten Antragsstellung über das Internet zu vermeiden, erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen

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Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Zurückziehung Ihres Antrags ist eingegangen. Der Vorgang wird daher abgeschlosse…
Von
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Betreff
20190704_Zurückziehung des Antrags_wg. 20190521_wg. Ihre Antwort zur Anfrage Identitätsnachweis wg. Antrag VIG_AW: Kontrollbericht zu Gießkanne, Bremerhaven [#143487]
Datum
4. Juli 2019 12:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Zurückziehung Ihres Antrags ist eingegangen. Der Vorgang wird daher abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen