Kontrollbericht zu Gill's Pizza Bringdienst, Minden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gill's Pizza Bringdienst
Karolingerring 62
32425 Minden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gill's Pizza Bringdienst, Minden [#150850]
Datum
15. Juni 2019 19:55
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gill's Pizza Bringdienst Karolingerring 62 32425 Minden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Antrag fehlt Ihre Postanschrift. Eine Antragsbearbeitung kann jedoch erst…
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gill's Pizza Bringdienst, Minden [#150850]
Datum
17. Juni 2019 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Antrag fehlt Ihre Postanschrift. Eine Antragsbearbeitung kann jedoch erst erfolgen, wenn Sie Ihre vollständige Postanschrift zusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit sende ich ihnen wie gewünscht meine vollständige Adresse. Mit freundlichen …
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gill's Pizza Bringdienst, Minden [#150850]
Datum
17. Juni 2019 09:57
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit sende ich ihnen wie gewünscht meine vollständige Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit wird der Eingang Ihrer Anfrage nach VIG bestätigt. …
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. Juni 2019 17:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit wird der Eingang Ihrer Anfrage nach VIG bestätigt. Ich weise Sie darauf hin, dass ich gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verpflichtet bin, auf Nachfrage dem betroffenen Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen. Es wird eine Anhörung der betroffenen Betriebe erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versandt, da nur so eine verwaltungsrechtskonforme Bescheidung erfolgen kann. Sollte ich Ihren Informationsanspruch anerkennen, werde ich Ihnen Ort, Zeit und Art des Informationszugangs mitteilen. Mit freundlichen Grüßen