Kontrollbericht zu Ginger Blue, Heidelberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ginger Blue
Dossenheimer Landstraße 125
69121 Heidelberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die beiden letzten Betriebsüberprüfungen im Betrieb „Ginger- Blue", Dossenheimer Landstraße 125, 69121 Heidelberg, fanden am 11.05.2022 und am 01.06.2022 statt.

Bei den Betriebsüberprüfungen wurden keine unzulässigen Abweichungen festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ginger Blue, Heidelberg [#260300]
Datum
6. Oktober 2022 13:32
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ginger Blue Dossenheimer Landstraße 125 69121 Heidelberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260300/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Antrag nach dem Verbraucherinformatlonsgesetz (VIG) hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 06.…
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformatlonsgesetz (VIG)
Datum
10. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
727,2 KB
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 06.10.2022. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsüberprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Vorsorglich weisen wir schon Jetzt daraufhin, dass eine VIG-Auskunft nur zu Ihrem privaten Gebrauch dient. Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe von Informationen über die Plattform „Topf Secret" erfolgt daher in Ihrer eigenen Verantwortung, wobei Sie das geltende Recht zu beachten haben. Von Erinnerungen über die Plattform „Topf Secret" bitten wir abzusehen. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch.
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz wir nehmen Bezug auf Ihren o. g. Antrag und unsere Eingangsbestätigu…
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
27. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
727,4 KB
wir nehmen Bezug auf Ihren o. g. Antrag und unsere Eingangsbestätigung vom 10.10.2022. Sie haben in Ihrem Antrag der Datenweitergabe widersprochen. Nach dem VIG-Gesetzestext sind jedoch gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem Namen und Adresse des Antragstellers (also von Ihnen) offen zu legen. Der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprochen, haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Allerdings haben Sie Ihre besondere Situation bisher nicht dargelegt. Bisher Ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Solange Sie Ihren Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurücknehmen oder ihn entsprechend begründen, ist eine Bearbeitung Ihres VIG-Antrags nicht möglich. Die Frist zur Antragsbearbeitung kann erst bei Vorliegen aller Unterlagen beginnen. Dazu gehört auch ihre Rückmeldung, ob der Antrag aufrechterhalten bleibt oder nicht. Wir bitten um Rückmeldung bis spätestens 07.11.2022.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Ihr Zeichen: [geschwärzt] [#260300] Sehr geehrte Damen und Her…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Ihr Zeichen: [geschwärzt] [#260300]
Datum
31. Oktober 2022 17:26
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
727,7 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den Widerspruch der Datenweitergabe zurück und wünsche, dass die Anfrage aufrechterhalten bleibt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 20221031172142.pdf Anfragenr: 260300 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Bescheid Es ergeht folgender Bescheid: Nach Prüfung Ihres Antrages vom 06.10.2022 auf Informationserteilung nach V…
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
7. November 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Es ergeht folgender Bescheid: Nach Prüfung Ihres Antrages vom 06.10.2022 auf Informationserteilung nach VIG haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wurde dem betroffenen Lebensmittelunternehmer bekanntgegeben. Wir werden Ihnen die Informationen nach Ablauf von 14 Tagen nach Übersendung dieses Bescheides in Form von Mitteilungen zu Ziffern 1 und 2 Ihres Antrages postalisch zukommen lassen. Der betroffene Betrieb hat innerhalb dieser 14 Tage die Möglichkeit, gerichtlich gegen diese Entscheidung vorzugehen. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.

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Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Informationszugang Die beiden letzten Betriebsüberprüfungen im Betrieb „Ginger- Blue", Dossenheimer Landstraß…
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
24. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Die beiden letzten Betriebsüberprüfungen im Betrieb „Ginger- Blue", Dossenheimer Landstraße 125, 69121 Heidelberg, fanden am 11.05.2022 und am 01.06.2022 statt. Bei den Betriebsüberprüfungen wurden keine unzulässigen Abweichungen festgestellt.