Kontrollbericht zu Globus, Losheim am See

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Globus
Haagstraße 60
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Globus, Losheim am See [#261951]
Datum
29. Oktober 2022 13:42
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Globus Haagstraße 60 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261951/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret
Datum
29. Oktober 2022 13:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Zum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt. Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist: Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert. Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen. Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Ihr Topf-Secret-Antrag 261951 zu Globus Losheim Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen des Anhörungsve…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Ihr Topf-Secret-Antrag 261951 zu Globus Losheim
Datum
24. November 2022 15:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen des Anhörungsverfahrens hinsichtlich Ihres o.g. Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 29.10.22 ist uns als Abweichung vom derzeit üblichen TopfSecret-Standardformulartext aufgefallen, dass Sie ausdrücklich einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprechen. Gem. § 5 II S. 4 VIG sind auf Antrag des Unternehmers, über den um Information ersucht wird, Name und Anschrift des Anfragenden offen zu legen. Vorliegend hat der Betroffene im Rahmen seiner Beteiligungsrechte nach VIG eben Ihre Adressdaten als Antragsteller nun seinerseits explizit angefragt. Ohne Nennung Ihrer Namens- und Adressdaten ist daher -auch nach dem Prinzip der Waffengleichheit- eine weitere Bearbeitung nicht möglich, was Sie für die Antragsbearbeitung nunmehr erwägen können. Nur bei Ihrer nachträglicher Einwilligung in die Weitergabe der Daten an das angefragte Unternehmen sind die gesetzlichen Voraussetzungen einer Weiterbearbeitung des Antrags gem. § 5 II S. 4 VIG gewahrt, andernfalls muss der Antrag abgelehnt werden. Falls Sie noch einwilligen, bitten wir um Zusendung der Einwilligung (am einfachsten als Antwortmail zu dieser) innerhalb einer Woche mit Eingang bei unserer Behörde nach Erhalt dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Topf-Secret-Antrag 261951 zu Globus Losheim [#261951] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich gebe die Einwill…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Topf-Secret-Antrag 261951 zu Globus Losheim [#261951]
Datum
24. November 2022 18:09
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich gebe die Einwilligung zur Weitergabe meiner Namens- und Adressdaten an das angefragte Unternehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261951/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Ihr Topf-Secret-Antrag 261951 zu Globus Losheim Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren An…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Ihr Topf-Secret-Antrag 261951 zu Globus Losheim
Datum
1. Dezember 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem VIG vom 29.10.2022 bezüglich der Globus-Filiale in Losheim am See wird folgendes mitgeteilt: Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen erfolgten am 24.06.2021 und am 05.07.2022. Es wurden bei beiden Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt. Mit freundlichen Grüßen