Kontrollbericht zu Goldener Adler, Horb am Neckar

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Goldener Adler
5, Neckarstraße, Horb am Neckar

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Goldener Adler, Horb am Neckar [#39580]
Datum
18. Januar 2019 19:50
An
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Goldener Adler 5, Neckarstraße, Horb am Neckar 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Freudenstadt, 21.01.2019 Az.: 34-509.5 Antrag nach dem Verbraucher…
Von
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
21. Januar 2019 17:43
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Freudenstadt, 21.01.2019 Az.: 34-509.5 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Kontrollbericht zu Goldener Adler, Horb a.N. Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Zusammenfassung: Kein recht auf die Kontrollberichte sondern nur die Daten über festgestellte nicht zulässige Abw…
Von
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Via
Briefpost
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Goldener Adler, Horb am Neckar [#39580]
Datum
23. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
Zusammenfassung: Kein recht auf die Kontrollberichte sondern nur die Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen nach dem Lebensmittelrecht usw.; über die letzen zwei Betriebsprüfungen (nur nach §2 Absatz Nr. 1 VIG). Fristverlängerung um 1 Monat da dritte Betroffen. Üblicher Hinweiß das eine Datenweitergabe laut Recht an Betroffene besteht. Frage ob nur Routinekontrollem oder auf nach und anlasskontrollen Antrag kostenfrei.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Goldener Adler, Horb am Neckar [#39580]
Datum
31. Januar 2019 23:42
An
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Zudem beschließt meine Anfrage alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen ein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 39580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>