Kontrollbericht zu Goldener Drache, Büsingen am Hochrhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Goldener Drache
Junkerstraße 58
78266 Büsingen am Hochrhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Goldener Drache, Büsingen am Hochrhein [#61010]
Datum
12. März 2019 21:36
An
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Goldener Drache Junkerstraße 58 78266 Büsingen am Hochrhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unten aufgeführte Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an…
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Goldener Drache, Büsingen am Hochrhein [#61010]
Datum
13. März 2019 10:19
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unten aufgeführte Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Goldener Drache, Büsingen am …
An Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Goldener Drache, Büsingen am Hochrhein [#61010]
Datum
18. Juli 2020 14:27
An
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Goldener Drache, Büsingen am Hochrhein“ vom 12.03.2019 (#61010) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 460 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/61010/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits am 13.03.2019 haben wir Ihnen postalisch mitgeteilt: "Sehr geehrter …
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Goldener Drache, Büsingen am Hochrhein [#61010]
Datum
20. Juli 2020 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits am 13.03.2019 haben wir Ihnen postalisch mitgeteilt: "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in", hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 12. März 2019. Für die lebensmittelrechtliche Überwachung der Betriebe in 78266 Büsingen am Hochrhein sind wir nicht die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d Nr. 8 des "Vertrages zwischen der Schweizer Eidgenossen-schaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das Schweizerische Zollgebiet" finden in Büsingen für Lebensmittel und Gebrauchs-gegenstände die schweizerischen (eidgenössischen und kantonalen) Rechts- und Verwaltungs-vorschriften Anwendung. Laut § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten die von den nach Bundes- oder Landesrecht zustän-digen Stellen festgestellten Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermit-telgesetzbuches. Die von Ihnen angefragten Informationen für den Betrieb "Restaurant Waldheim" können aus diesen Gründen durch uns nicht gegeben werden. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erübrigt hat. Andernfalls kommen Sie bitte nochmals auf uns zu." Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits am 13.03.2019 haben wir Ihnen postalisch mitgeteilt: "Sehr geehrter …
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Goldener Drache, Büsingen am Hochrhein [#61010]
Datum
20. Juli 2020 09:04
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits am 13.03.2019 haben wir Ihnen postalisch mitgeteilt: "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in", hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 12. März 2019. Für die lebensmittelrechtliche Überwachung der Betriebe in 78266 Büsingen am Hochrhein sind wir nicht die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d Nr. 8 des "Vertrages zwischen der Schweizer Eidgenossen-schaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das Schweizerische Zollgebiet" finden in Büsingen für Lebensmittel und Gebrauchs-gegenstände die schweizerischen (eidgenössischen und kantonalen) Rechts- und Verwaltungs-vorschriften Anwendung. Laut § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten die von den nach Bundes- oder Landesrecht zustän-digen Stellen festgestellten Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermit-telgesetzbuches. Die von Ihnen angefragten Informationen für den Betrieb "Goldener Drache" können aus diesen Gründen durch uns nicht gegeben werden. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erübrigt hat. Andernfalls kommen Sie bitte nochmals auf uns zu." Mit freundlichen Grüßen