Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant
Stammstraße 8
50823 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Jörg Emmerich
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Jörg Emmerich
Betreff
Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln [#51916]
Datum
27. Januar 2019 15:39
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant Stammstraße 8 50823 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Emmerich <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Emmerich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Emmerich
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr geehrter Herr Emmerich, Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei mir eingegangen. Hinweis zur Datenschutzgrundv…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln [#51916]
Datum
4. Februar 2019 09:30
Status
Warte auf Antwort

Veröffentlichung

Eine Veröffentlichung von Kontrollberichten ist möglich. Die Behörde kann dies nicht untersagen.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Emmerich, Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei mir eingegangen. Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Zum Antragsverfahren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gehört auch, dass wir auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers kraft Gesetzes dem Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen müssen (siehe auch § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Ohne konkrete Nachfrage erhält der Betrieb selbstverständlich nur Informationen über den Antragsinhalt. Bitte teilen Sie uns daher innerhalb einer Woche mit, ob Sie a) Ihren VIG-Antrag zurücknehmen oder b) der Informationsweitergabe zustimmen. Hinweis zum weiteren Verfahren: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert und angehört wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Bitte teilen Sie dafür Ihre Postanschrift mit. Anderenfalls kann eine Beantwortung nicht erfolgen. Ich weise Sie bereits jetzt darauf hin, dass die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersagt ist. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sieht u.a. in § 40 spezialgesetzliche Veröffentlichungspflichten vor, die ausschließlich der zuständigen Behörde obliegen. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Emmerich
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stimme der Weitergabe meiner Daten an den Betrieb zu! (b) Mit freundlichen Gr…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Jörg Emmerich
Betreff
AW: Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln [#51916]
Datum
4. Februar 2019 15:05
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stimme der Weitergabe meiner Daten an den Betrieb zu! (b) Mit freundlichen Grüßen Jörg Emmerich Anfragenr: 51916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Emmerich << Adresse entfernt >>
Jörg Emmerich
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Jörg Emmerich
Betreff
AW: Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln [#51916]
Datum
22. Februar 2019 15:45
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Jörg Emmerich Anfragenr: 51916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Emmerich << Adresse entfernt >>
Jörg Emmerich
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Re…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Jörg Emmerich
Betreff
AW: Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln [#51916]
Datum
4. April 2019 14:54
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln“ vom 27.01.2019 (#51916) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jörg Emmerich Anfragenr: 51916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Emmerich << Adresse entfernt >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Guten Tag Herr Emmerich, leider kann ich den von Ihnen angefragten Betrieb nicht zuordnen. Läuft er eventuell unt…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln [#51916]
Datum
3. Juli 2019 12:30
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Emmerich, leider kann ich den von Ihnen angefragten Betrieb nicht zuordnen. Läuft er eventuell unter einem anderen Namen oder eine andere Straße (Eckgrundstück)? Sollte ich bis zum 18.07.2019 keine Antwort von Ihnen erhalten haben muss ich davon ausgehen, dass Sie an einer weiteren Bearbeitung Ihres Antrages nicht interessiert sind und werde den Vorgang entsprechend schließen. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Emmerich
Sehr geehrte<< Anrede >> die Adresse lautet: Glasstraße 2, 50823 Köln Mit freundlichen Grüßen Jörg E…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Jörg Emmerich
Betreff
AW: Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln [#51916]
Datum
3. Juli 2019 17:22
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Adresse lautet: Glasstraße 2, 50823 Köln Mit freundlichen Grüßen Jörg Emmerich Anfragenr: 51916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Emmerich << Adresse entfernt >>
Jörg Emmerich
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCaf…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Jörg Emmerich
Betreff
AW: Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln [#51916]
Datum
31. Dezember 2019 12:43
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu GOLDMUND LiteraturCafé ∙ Restaurant, Köln“ vom 27.01.2019 (#51916) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 277 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jörg Emmerich Anfragenr: 51916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/51916 Postanschrift Jörg Emmerich << Adresse entfernt >>
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Datum
29. Juli 2020
Status
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Antwortschreiben VG Köln
Von
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Betreff
Antwortschreiben VG Köln
Datum
12. November 2021
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