Kontrollbericht zu Gourmet Palast, Leipzig

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gourmet Palast
Wachsmuthstraße 3
04229 Leipzig

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    21. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gourmet Palast, Leipzig [#58688]
Datum
19. Februar 2019 22:19
An
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gourmet Palast Wachsmuthstraße 3 04229 Leipzig 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB

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Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.03.2019. Wir freuen uns sehr, dass Sie nach eigen…
Von
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Gourmet Palast, Leipzig [#58688]
Datum
21. März 2019 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.03.2019. Wir freuen uns sehr, dass Sie nach eigenen Angaben mit Ihren „KollegenInnen“ im Februar 2019 im sogenannten „Gourmet Palast“ gegessen haben und auch nicht die einzigen Gäste waren. Wir hoffen, Sie hatten einen schönen Abend. Wir würden dennoch bei der Mitteilung vom 07.03.2019 bleiben. Der sogenannte „Gourmet Palast“ existiert nicht mehr. Die Einrichtung wurde im Dezember 2018 geschlossen. Uns ist bekannt, dass in dem Objekt wieder eine gastronomische Einrichtung betrieben wird. Diese ist jedoch nicht der „Gourmet Palast“. Auch wird die neue Einrichtung von einer gänzlich neuen Firma betrieben. Als Behörde sind wir an Ihren Antrag gebunden. Vor diesem Hintergrund haben wir Sie mit Schreiben vom 07.03.2019 über unseren Kenntnisstand informiert. Mit freundlichen Grüßen