Kontrollbericht zu Graefen+König, Mönchengladbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Graefen+König
Alter Markt 43
41061 Mönchengladbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Kira Sammet
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
Kira Sammet
Betreff
Kontrollbericht zu Graefen+König, Mönchengladbach [#139734]
Datum
10. Mai 2019 12:17
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Graefen+König Alter Markt 43 41061 Mönchengladbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kira Sammet <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kira Sammet
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr geehrte Frau Sammet, Ihre Anfrage vom 10.05.2019 ist bei mir eingegangen. Ich werte diese als Antrag gemäß §…
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Graefen+König, Mönchengladbach [#139734]
Datum
14. Mai 2019 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Sammet, Ihre Anfrage vom 10.05.2019 ist bei mir eingegangen. Ich werte diese als Antrag gemäß § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Der Betrieb, zu dem Sie Informationszugang beantragen, ist seit Februar 2019 geschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Da ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden, teilen Sie mir bitte Ihre Anschrift mit. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der in Ihrem Antrag erklärte Widerspruch gegen eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten keine Wirksamkeit entfaltet. Der Lebensmittelunternehmer hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einen Anspruch darauf, Ihren Namen und Ihre Anschrift zu erfahren. Sie müssen deswegen davon ausgehen, dass ich im Rahmen des Verfahrens verpflichtet bin, Ihre personenbezogenen Daten an den Lebensmittelunternehmer weiterzugeben. Sollten Sie dies nicht wünschen, empfehle ich, Ihren Antrag zurückzunehmen. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und mir Ihre Anschrift mitgeteilt haben, werde ich den betroffenen Betrieb zu Ihrem Antrag anhören. Beachten Sie bitte, dass sich die Bearbeitungsfrist bei Beteiligung Dritter auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Ihr Antrag nach VIG vom 10.05.2019 zu Graefen+König, Mönchengladbach [#139734] Sehr geehrte Frau Sammet, auf mei…
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
Ihr Antrag nach VIG vom 10.05.2019 zu Graefen+König, Mönchengladbach [#139734]
Datum
7. Juni 2019 11:32
Status
Sehr geehrte Frau Sammet, auf meine E-Mail vom 14.05.2019 habe ich keine Antwort erhalten. Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt Mit freundlichen Grüßen