grezzo_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Grezzo, Karlsruhe

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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OR ! Re Sau Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt Gegen Zustellungsu rkunde Ordnungs-und Bürgeramt Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 15. März 2019 Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 20. Februar 2019 Betrieb: Gaststätte Grezzo, Niddastraße 9, 76229 Karlsruhe Sehr geehrte Frau Metzger, entsprechend Ihrem Antrag vom 20. Februar 2019 ergeht folgende Verfügung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sehen Sie folgend die von Ihnen angefragten Informationen: Kontrolle am 28. Mai 2018: Die Tiefkühltruhe war am Deckel beschädigt. In der Tiefkühltruhe lagen drei große Packungen mit marinierten Steaks. Diese waren nicht mit dem Einfrierdatum gekennzeichnet. Der Tiefkühltruhe entströmte beim Öffnen ein unangenehmer Geruch. Kontrolle am 1. Oktober 2018: Am Heizkörper in der Küche wurden Rostansätze festgestellt. Der Boden im Keller war verschmutzt. Die Tiefkühltruhe war noch immer beschädigt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Sachverhalt: Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier l. Mit Antrag vom 20. Februar 2019 haben Sie in Bezug auf den Betrieb Gaststätte Grezzo, Niddastraße 9, 76229 Karlsruhe eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt:
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= 1. Wann habendiebeiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehört und über die an Sie zu übermittelnden Informationen unterrichtet. Im Rahmen der Anhörung wurdenIhre Daten vom Betreiber angefragt. Diese wurden ihm mit Schreiben vom 13. März 2019 zur Kenntnis gegeben. Gemäß 8 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach 8 38 Absatz 1 und 8 39 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit den 88 18 Absatz 4 und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG) ist demnachdie Stadt Karlsruhe zuständige . Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhangmit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Gemäß 8 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde. Mit freundlichen Grüßen
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